Mindestausbildungsvergütung: Betriebe müssen an anderer Stelle entlastet werden

© André Wirsig

Mindestausbildungsvergütung: Betriebe müssen an anderer Stelle entlastet werden

Ostsächsisches Handwerk wendet sich in einem Schreiben an Vorsitzende der Bundestagsfraktionen und MdBs der Region

23.04.2019

Mit einem offenen Brief hat sich die Handwerkskammer Dresden an die Vorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Fraktionen sowie die Bundestagsabgeordneten der Region gewandt. Sie fordert in diesem, dass es im Zuge der Einführung der Mindestausbildungsvergütung eine Entlastung der ausbildenden Unternehmen an anderer Stelle geben muss und bietet den Abgeordneten zugleich an, dazu ins Gespräch zu kommen.

„Wir sprechen uns nicht gegen die Einführung der Mindestausbildungsvergütung aus, sondern für eine Entlastung der ausbildenden Unternehmen an anderer Stelle. Denn: Ausbildung bereitet personelle und finanzielle Aufwände, die die Unternehmen des Handwerks klaglos tragen. In der Gesamtwirtschaft verzeichnen wir eine geringe Ausbildungsneigung – das Handwerk hingegen bildet überdurchschnittlich aus. Das bedeutet, dass das Handwerk nach wie vor für andere Teile der Wirtschaft, aber auch für Teile des öffentlichen Dienstes – einschließlich der Polizei, der Feuerwehr und der technischen Dienste des öffentlichen Sektors Fachkräfte bereitstellt. Damit trägt das Handwerk maßgeblich die Ausbildungslast, während andere Bereiche davon profitieren. Durch die geplante staatliche Intervention werden Ausbildungsvergütungen zu Lasten der Ausbildungsbetriebe angepasst, die unter Umständen nicht mal mehr in den Genuss der ausgebildeten Fachkraft als Mitarbeiter kommen.“

Eine adäquate Vergütung der Auszubildenden und auch eine Erhöhung dieser sind unbestritten. Allerdings kann dies nicht im luftleeren Raum geschehen, sondern sollte auf die Kostensituation und die Produktivität der Unternehmen abgestellt werden.

Hintergrund

Im Zuge der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes plant die Bundesregierung auch die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Die Einführung ist zum 1. Januar 2020 angedacht.

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