Uwe Scheller
Leiter Zertifizierungsstelle
Tel:0351 4640-580
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Die Zertifizierungsstelle der Handwerkskammer wurde eingerichtet, um Unternehmen im metallverarbeitenden Handwerk eine verlässliche und unabhängige Bewertung ihrer Qualitäts- und Fertigungsprozesse zu ermöglichen.
Der Auftrag der Zertifizierungsstelle besteht darin, die Einhaltung anerkannter technischer Normen und Qualitätsanforderungen nachzuweisen – insbesondere in Bereichen, in denen Sicherheit, Präzision und Fachkompetenz höchste Priorität haben. Als neutraler und akkreditierter Partner sichert die Zertifizierungsstelle der Handwerkskammer Dresden die Qualität der Schweißbetriebe, Metallbauer und Stahlbauunternehmen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Bauwerken und Anlagen.

Mit der Einführung der DIN EN 1090 haben sich die Anforderungen für das Herstellen bzw. Inverkehrbringen von tragenden Stahl- und Aluminiumkonstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich drastisch geändert.
Diese Regelungen betreffen insbesondere metallverarbeitenden Betriebe, die sich nun mit neuen rechtlichen Grundlagen auseinandersetzen müssen.
Was bedeutet das für ihr Unternehmen? Die Zertifizierungsstelle der Handwerkskammer Dresden gibt Ihnen gern Auskünfte zum Zertifizierungsverfahren.
Die Zertifizierungsstelle der Handwerkskammer Dresden ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 zertifiziert und für die Zertifizierung nach DIN EN 1090 akkreditiert sowie vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) notifiziert. Des Weiteren liegt die DAkkS-Akkreditierung für die Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834 vor.
Die europäische Norm DIN EN 1090 regelt den Konformitätsnachweis, die werkseigene Produktionskontrolle, die Herstellerqualifikation und die CE-Kennzeichnung für tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium, die als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden (Bauaufsichtlicher Bereich).
Die internationale Norm DIN EN ISO 3834 legt die „Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen“ fest und übernimmt somit die Funktion eines Qualitätsmanagementsystems im Prozess Schweißen. Die Norm gilt für alle schweißtechnischen Anwendungsgebiete und eignet sich für Betriebe, die nicht im bauaufsichtlichen Bereich arbeiten (wie z. B. im Maschinen- oder Straßenfahrzeugbau).
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Heiko Eichhorn
Mitarbeiter Zertifizierungsstelle
Tel:0351 4640-516
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Norm DIN EN 1090
Die europäische Norm DIN EN 1090 regelt den Konformitätsnachweis, die werkseigene Produktionskontrolle, die Herstellerqualifikation und die CE-Kennzeichnung für tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium, die als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden (Bauaufsichtlicher Bereich).
Norm DIN EN ISO 3834
Die internationale Norm DIN EN ISO 3834 legt die „Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen“ fest und übernimmt somit die Funktion eines Qualitätsmanagementsystems im Prozess Schweißen. Die Norm gilt für alle schweißtechnischen Anwendungsgebiete und eignet sich für Betriebe, die nicht im bauaufsichtlichen Bereich arbeiten (wie z.B. im Maschinen- oder Straßenfahrzeugbau).
Akkreditierung
Innerhalb des Geltungsbereiches der Akkreditierung ist es der Zertifizierungsstelle der Handwerkskammer Dresden gestattet, das Zertifizierungsprogramm auf neue Revisionen der angegebenen technischen Spezifikationen anzuwenden, ohne dass es einer vorherigen Information und Zustimmung der DAkkS bedarf.
Die Aufgabe der Zertifizierungsstelle besteht in der fachgerechten Prüfung, Bewertung und Zertifizierung von Unternehmen auf Grundlage festgelegter Normen.
Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses werden Betriebe von der Antragstellung bis zur Ausstellung des Zertifikats begleitet – und auch darüber hinaus im Rahmen von Überwachungsaudits oder Rezertifizierungen.
Im Fokus der Prüfung steht dabei unter anderem:

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Die Zertifizierungsstelle ist von einer nationalen Akkreditierungsbehörde (DAkkS) gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 anerkannt.
Damit erfüllen wir alle Anforderungen, um rechtsgültige und europaweit anerkannte Zertifizierungen nach EN 1090 und ISO 3834 durchführen zu dürfen.
Hinweis
Nur akkreditierte Stellen sind berechtigt, diese Zertifikate auszustellen – und nur sie gewährleisten, dass die Zertifizierung den gesetzlich geforderten und international akzeptierten Standards entspricht. Alle Prüfer und Auditoren verfügen über langjährige Erfahrung im Metallhandwerk und in der Schweißtechnik und sind regelmäßig qualifiziert, um den höchsten Stand der Technik sicherzustellen.
Zertifizierungen nach EN 1090 und ISO 3834 sind verbindliche Voraussetzungen, um bestimmte Bau- und Fertigungsleistungen rechtssicher anbieten und ausführen zu dürfen.
Ein gültiges Zertifikat zeigt:
Zudem schafft die Zertifizierung Wettbewerbsvorteile: Nur zertifizierte Betriebe dürfen CE-gekennzeichnete Bauteile in Verkehr bringen oder bestimmte Ausschreibungen bedienen.
Die aktuelle Ausgabe der EN 1090-2:2018 + A1:2024 ist ab sofort Grundlage für die Zertifizierungen der Werkseigenen Produktionskontrolle nach EN 1090.
Wesentlichste Änderung betreffen die Regelungen zu hochfesten Stählen mit einer Mindeststreckgrenze von > 460 N/mm². Unternehmen, die solche Werkstoffe verarbeiten, müssen die damit verbundenen Anforderungen in ihrem WPK-System berücksichtigen. Zur Unterscheidung der Qualitätsanforderungen wurden vier Kategorien festgelegt:
Eine Änderung betrifft die Ausführungsklasse EXC1. Für Routineanforderungen wird zukünftig nur die Bewertungsgruppe D der DIN EN ISO 5817:2023 festgelegt.
Das Schweißen von Betonstahl an Baustahl muss in Übereinstimmung mit den Empfehlungen in den Normreihen EN ISO 17660-1 und EN ISO 17660-2 erfolgen. Für das Schweißen von Tragwerken entsprechend der DIN EN 1090-2 wird der nichttragende Teil der EN ISO 17660-2 gestrichen.
Das Schweißen als spezieller Prozess muss mit qualifizierten Verfahren durchgeführt werden, für die je nach Anwendungsfall eine Schweißanweisung (WPS) entsprechend dem maßgeblichen Teil der Normenreihe EN ISO 17660-1 erstellt werden muss. Hier wurde gezielt der Teil 2 der Norm weggelassen, da dies Nichttragende Schweißverbindungen betrifft.
Alle Ergänzungen, Streichungen oder Klarstellungen sind in der Norm mit dem Vermerk „A1“ markiert.
Stand: Oktober 2025
Stand: Oktober 2025
Die Antragstellung erfolgt direkt bei unserer Zertifizierungsstelle.
Für eine erste Beratung oder zur Anforderung der Antragsunterlagen erreichen Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Unsere Fachberater unterstützen Sie bei der Vorbereitung und beantworten alle organisatorischen Fragen.
Der Ablauf ist transparent und praxisorientiert gestaltet und besteht aus folgenden Punkten:

Einreichung des ausgefüllten Antragsformulars mit den relevanten Unterlagen.

Überprüfung der technischen und personellen Voraussetzungen.

Durchführung einer Begutachtung im Betrieb durch unsere Auditoren

Ausstellung des Zertifikats nach erfolgreicher Bewertung.

Ja. Die Handwerkskammer bzw. die Sschweißtechnische Lehranstalt bietet Fachlehrgänge, Seminare und Schulungen rund um die Themen Schweißtechnik, Qualitätssicherung und Normenkenntnis an.
Diese Kurse unterstützen Betriebe bei der Vorbereitung auf die Zertifizierung und beim Aufbau des erforderlichen Fachwissens im Betrieb.
Beispiele:
Die aktuellen Schulungstermine finden Sie auf unserer Website oder direkt im Bildungszentrum der Handwerkskammer Dresden.
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Heiko Eichhorn
Mitarbeiter Zertifizierungsstelle
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| Beschwerden: | Beschwerden können telefonisch unter 0351 4640-516 oder formlos per E-Mail an zertifizierung(at)hwk-dresden.de gerichtet werden. |