Stefan Lehmann
Abteilungsleiter Handwerksrolle
Tel:0351 4640-455
Fax:0351 4640-34455
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Schwarzarbeit schädigt das Gemeinwesen ganz erheblich. Sie verursacht Steuerausfälle und belastet die Sozialkassen. Reguläre Arbeitsplätze gehen verloren und ehrliche Unternehmer werden in ihrer Existenz bedroht. Unter Schwarzarbeit fallen eine Vielzahl von Handwerksleistungen nach Feierabend bis zu hauptberuflicher illegaler Erwerbstätigkeit unter Umgehung des Steuer-, Sozialversicherungs-, Wettbewerbs- und Handwerksrechts.
Neue Pflichten für das Friseur- und Kosmetikgewerbe seit dem 1. Januar 2026.
Aufnahme des Friseur- und Kosmetikgewerbes ins Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Die Handwerkskammer Dresden agiert als sogenannte "Schaltstelle", das heißt, Informationen über mögliche Verstöße gegen die Handwerksordnung werden geprüft und bei Bedarf an die Ordnungsämter weitergeleitet.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft insbesondere, ob Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nach steuer- und sozialrechtlichen Vorschriften verletzt worden sind, Ausländer illegal beschäftigt werden oder ob der jeweils allgemeinverbindliche Tariflohn gezahlt wird.
Wenn Mitteilungen erfolgen, so sollten auf jeden Fall:
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Heike Mathieu
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