Allgemeine Informationen zum Mindestlohn

Allgemeiner Mindestlohn soll ab Januar 2024 auf 12,41 Euro steigen

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind nur wenige Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikantinnen und Praktikanten. Nach dem Mindestlohngesetz beschließt die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnentwicklung, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird. Der aktuelle Beschluss der Mindestlohnkommission ist am 26. Juni 2023 verabschiedet worden und legt die Höhe des Mindestlohnes ab dem 1. Januar 2024 fest.

Bei der Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Zuletzt stieg er im Jahr 2022 auf 12 Euro. Nach dem aktuellen Beschluss erhöht sich der Mindestlohn ab Januar 2024 auf 12,41 Euro. Des Weiteren erfolgt eine weitere Erhöhung ab Januar 2025 auf 12,82 Euro.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass neben dem flächendeckenden Mindestlohn branchenspezifische höhere Mindestlöhne gelten können. Dazu finden Sie weitere Hinweise auf unserer Homepage.

Stand: 27.06.2023