Hier finden Sie aktuelle Themen und Veröffentlichungen, nach Veröffentlichungsdatum.
Welche Handwerker sind betroffen und was müssen sie beachten?
Neuer Mindestlohn Gerüstbauerhandwerk ab 1. Dezember 2023 allgemeinverbindlich
Neuer Mindestlohn ab dem 1. Januar 2022
Seit dem Oktober 2023 steht Arbeitgebern das neue „SV-Meldeportal“ zur Verfügung, das ab dem 1. März 2024 sv.net vollständig ersetzen wird.