Meisterbonus nach erfolgreicher Prüfung in Sachsen sichern

Sachsen zahlt erfolgreichen Absolventen der Meisterprüfung einen Bonus von 2.000 Euro

Weil der Meisterbrief Garant für Qualitätsarbeit und ein funktionierendes Berufsausbildungssystem ist, unterstützt der Freistaat Sachsen seine Handwerker.

Mit dem Meisterbonus (geänderte Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 25. Januar 2023) in Höhe von 2.000 Euro soll dabei die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstrichen und der Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver werden.

Nach bestandener Meisterprüfung können Sie den Meisterbonus beantragen!

Profitieren können Meister des Handwerks, der Industrie, aus der Landwirtschaft sowie Fachmeister, die ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Sachsen haben und ihre Meisterprüfung vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt haben.

Ansprechpartner

Vanessa Vogel

Tel:0351 4640-966
Fax:0351 4640-34966
E-Mail schreiben

Download

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung eines Meisterbonus (zuletzt geändert am 19. Oktober 2023)
Antrag auf Gewährung der Zuwendung gemäß der FRL Meisterbonus

So sichern Sie sich Ihren Meisterbonus schnell und einfach

Anspruchsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen, die:

  • eine anerkannte Meister-, Fachmeister- oder gleichwertige Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben,
  • ihren Abschluss in Sachsen erworben haben,
  • zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder bei Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in Sachsen wohnen oder arbeiten.

Alternativ:

  • Wer die Prüfung nicht in Sachsen ablegen konnte oder außerhalb lebt, wird dennoch gefördert, wenn zum Antragszeitpunkt eine Tätigkeit in Sachsen als Meister/in ausgeübt wird (selbstständig oder angestellt).

Voraussetzungen im Überblick:

  • Prüfung muss bei einer zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt worden sein
  • Hauptwohnsitz oder Arbeitsort liegt in Sachsen (zum Zeitpunkt der Anmeldung oder Ergebnisfeststellung)
  • Antragstellung erfolgt spätestens ein Jahr nach Feststellung des Prüfungsergebnisses
  • Kein gleichartiger Bonus wurde bereits in einem anderen Bundesland beantragt oder erhalten
  • Der Abschluss muss in der Liste der förderfähigen Fortbildungsabschlüsse stehen (abrufbar unter: www.sab.sachsen.de/meisterbonus)

  • Über die Handwerkskammer Dresden
  • Antragsformular herunterladen
  • Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben

Meisterbonus beantragen

  • Kopie des Meisterprüfungszeugnis
  • Kopie vom Personalausweis

  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal im Jahr
  • Es handelt sich um eine Zuwendung des Freistaates Sachsen, dies wird bei der Übergabe kenntlich gemacht