Corina Waldeck
Tel: 0351 4640-961
Fax: 0351 4640-34961
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Weiterbildung muss nicht teuer sein! Nutzen Sie die staatlichen Fördermöglichkeiten und setzen Sie Ihren nächsten Schritt in die Tat um.
Grundsätzlich bestehen Fördermöglichkeiten, die von individuellen Voraussetzungen abhängen. Informieren Sie sich über die konkrete Förderfähigkeit und Fördervoraussetzungen direkt bei den zuständigen Stellen! Bitte beachten Sie die Vorrangprüfung!
Gern beraten wir Sie über mögliche Förderprogramme. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.
Sachsen zahlt ab 1. Januar 2023 erfolgreichen Absolventen der Meisterprüfung einen Bonus von 2.000 Euro
Weil der Meisterbrief Garant für Qualitätsarbeit und ein funktionierendes Berufsausbildungssystem ist, unterstützt der Freistaat Sachsen seine Handwerker.
Mit dem Meisterbonus (geänderte Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 25. Januar 2023) in Höhe von 2.000 Euro soll dabei die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstrichen und der Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver werden.
Alle erfolgreichen Meisterabsolventen, die im Jahr 2023 den Bonus überreicht bekommen, werden von der Erhöhung profitieren, sofern der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses und der Antragstellung durch die erfolgreichen Meisterabsolventen nicht größer als ein Jahr ist (Jahresfrist lt. Teil B Ziffer III Nr. 3 Buchstabe e der Richtlinie vom 28. Februar 2022).
Profitieren können Meister des Handwerk, der Industrie, aus der Landwirtschaft sowie Fachmeister, die ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Sachsen haben und ihre Meisterprüfung vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt haben.
Ausnahmen
Die Auszahlung erfolgt zweimal im Jahr.
Der Meisterbonus muss von den Absolventen bei der jeweilig zuständigen Stelle, wie z. B. der Handwerkskammer Dresden mittels Formblatt beantragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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Förderprogramm des Bundesministeriums „Begabtenförderung berufliche Bildung“
Die „Begabtenförderung Berufliche Bildung" ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung junger, leistungsstarker und motivierter Absolventen und Absolventinnen einer dualen Berufsausbildung. Es unterstützt Sie dabei, sich als zukünftige Fach- und/oder Führungskraft im Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, oder aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den eigenen Horizont zu erweitern.
Innerhalb eines dreijährigen Förderzeitraums (Aufnahmejahr und zwei Folgejahre) können Zuschüsse von insgesamt maximal 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden. Das sind im Durchschnitt jährlich 2.900 Euro - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.
Um sich auf ein Weiterbildungsstipendium bewerben zu können, müssen Sie bestimmte Kriterien bezüglich Noten, Alter und Berufsstatus erfüllen.
Anrechenbare Zeiten sind Zeiten, durch die sich Ihre schulische Entwicklung und Ihr berufliches Fortkommen verzögert haben. Hierzu gehören beispielsweise: Mutterschutz, Elternzeit, Wehr- oder Freiwilligendienst, ein freiwilliges soziales/ ökologisches Jahr, längerfristige Erkrankungen von mind. 3 Monaten, Nachholen von Schulabschlüssen aufgrund von Migration, der Abschluss einer weiteren beruflichen Ausbildung oder der Besuch einer beruflichen Vollzeitschule.
Zeiten für nicht beendete Studiengänge, für Work&Travel oder Au-Pair hingegen sind nicht anrechenbar.
Bitte beachten Sie: Diese Auflistung ist nicht abschließend. Gerne prüfen wir auch Ihre individuellen Lebenssachverhalte.
Auch wenn Sie zur Zielgruppe gehören, garantiert Ihnen dies nicht automatisch die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium. Liegen mehr Bewerbungen vor als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Zum Nachlesen finden Sie die Voraussetzungen ausführlich beschrieben auch in den Stipendieninformationen der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Von der Aufnahme grundsätzlich ausgeschlossen sind Personen, die 28 Jahre oder älter sind Personen, die vor Aufnahme in das Stipendium ein Hochschulstudium erfolgreich absolviert haben. Studierende, die keinem Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenarbeitsstunden nachgehen (Vollzeitstudierende) Schüler/-innen
Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen:
Nicht förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen:
Ansprechpartnerin in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen ist. Je nach Berufsausbildung ist dies z. B. eine Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Notarkammer o. ä. Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie in Ihren Ausbildungsvertrag.
Wenn Sie Ihre Ausbildung im Handwerk absolviert haben und Ihr Lehrvertrag bei der Handwerkskammer Dresden eingetragen war, richten Sie Ihre Einverständniserklärung zur Aufnahme der Daten in das Bewerberportal an: corina.waldeck(at)hwk-dresden.de
Hinweis: Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht, da die Handwerkskammer Dresden nur maximal 25 BewerberInnen pro Jahr aufnehmen kann. Das Auswahlverfahren findet in jedem Jahr im November/Dezember statt.
Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten in diesem Formular. Ihre Daten werden dann von uns in das Portal „IBS“ der Stiftung Begabtenförderung hinterlegt. Anschließend werden Sie für das Bewerberportal freigeschaltet und erhalten eine automatisch generierte E-Mail mit der Bitte um Datenvervollständigung.
Nach der Vervollständigung Ihrer Daten im Bewerberportal drucken Sie den generierten „Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ aus, unterschreiben diesen und übersenden ihn zusammen mit den folgenden Unterlagen per Post an die Handwerkskammer Dresden, Frau Corina Waldeck, Begabtenförderung, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden:
Nur wenn alle vier genannten Bedingungen erfüllt sind, kann die Weiterbildung ab der Aufnahme ins Förderprogramm anteilig gefördert werden.
Im Anschluss an die Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Bewerbungsschluss bei der Handwerkskammer Dresden ist der 15. November eines jeden Jahres. Das Aufnahmeverfahren findet im Januar des darauf folgenden Jahres statt. Über das Ergebnis werden Sie per Email im Dezember informiert.
Die Aufnahme der neuen StipendiatInnen ist im Januar des Folgejahres.
Hinweis: Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht, da die Handwerkskammer Dresden nur maximal 25 BewerberInnen pro Jahr aufnehmen kann. Das Auswahlverfahren findet in jedem Jahr im November/Dezember statt.
Neue Stipendiaten und Stipendiatinnen nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres in die Begabtenförderung auf.
Regulärer Bewerbungsschluss zum nächsten Aufnahmetermin ist der 15. November.
Nach dem Bewerbungsschluss findet ein Auswahlverfahren statt. Es werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Anfang Dezember informieren wir Sie per Post darüber, ob Sie für ein Stipendium ausgewählt wurden.
Sie haben eine Absage erhalten? Bis zum Erreichen der Altersgrenze können Sie sich erneut für das folgende Jahr bewerben oder Ihre Bewerbung für das Folgejahr hinterlegen lassen. Außerdem haben wir Informationen zu weiteren Förderungsmöglichkeiten zusammengestellt.
Als Nachrücker/-in haben Sie ggfs. die Möglichkeit im Laufe des ersten Förderjahres noch einen Stipendiatenplatz zu erhalten. Klappt dieses nicht, so nimmt Ihre Bewerbung automatisch am Bewerbungsverfahren für das nächste Jahr teil, vorausgesetzt die Altersgrenze ist nicht überschritten.
Unter bestimmten Bedingungen können Weiterbildungen gefördert werden, die bereits vor der Aufnahme in das Stipendium begonnen haben:
Nur wenn alle vier genannten Bedingungen erfüllt sind, kann die Weiterbildung ab der Aufnahme ins Förderprogramm anteilig gefördert werden.
Bitte beachten Sie unbedingt: Erst der Antrag, dann mit der Weiterbildung beginnen.
Während des Stipendiums müssen Sie jede Maßnahme rechtzeitig vor Beginn beantragen. Hierzu reichen Sie einen entsprechenden Antrag auf Förderung einer Weiterbildung zusammen mit einer ausführlichen Beschreibung Ihrer Weiterbildung mit allen Eckdaten ein.
Eine nachträgliche Bewilligung oder nur eine anteilige Förderung für die Zukunft sind bei verspätetem Antragseingang nicht möglich.
Förderfähig sind nur die Kosten, die Ihnen innerhalb des Förderzeitraumes entstehen. Vorab angeschaffte Fachliteratur oder andere Arbeitsmittel können somit nicht gefördert werden.
Als Stipendiat/-in haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, einen IT-Bonus zu beantragen. Dies ist ein Zuschuss von bis zu 250 Euro für den Erwerb eines Computers, Notebooks oder Tablets.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Förderfähig sind nur Geräte, die ein sinnvolles Arbeiten ermöglichen:
Corina Waldeck
Tel: 0351 4640-961
Fax: 0351 4640-34961
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Hinweis
Bitte beachten: Endtermin der Bewerbung für das Nachfolgejahr ist der 15. November des Kalenderjahres; Information über die Aufnahme erfolgt im Dezember!