Uta Görbert Arbeits- und Sozialrecht
Tel:0351 4640-453Fax:0351 4640-34453 E-Mail schreiben
Neue Pflichten für das Friseur- und Kosmetikgewerbe seit dem 1. Januar 2026
Stärkung des Mutterschutzes für Selbstständige
Informationen über Ihre Rentenansprüche online über das Informationsportal abfragen
Zuletzt wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung im Juli 2023 auf, 3,4 Prozent erhöht. Nun ist er zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent gestiegen.
Zum 01.01.2024 wurden die monatlichen Beiträge je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz geändert.
Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird erneut ausgeweitet.
Die Baubranche leidet unter der Zurückhaltung der Auftraggeber. Die Auftragslage ist auch weiterhin kritisch.