Uta Görbert Arbeits- und Sozialrecht
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Zuletzt wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung im Juli 2023 auf, 3,4 Prozent erhöht. Nun ist er zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent gestiegen.
Zum 01.01.2024 wurden die monatlichen Beiträge je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz geändert.
Seit dem Oktober 2023 steht Arbeitgebern das neue „SV-Meldeportal“ zur Verfügung, das ab dem 1. März 2024 sv.net vollständig ersetzen wird.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen.