Förderung von Innovationen und Technologie

Das Handwerk weist aufgrund seiner Qualifikation und Ausbildungsleistung eine hohe Innovationskraft auf. Auf dem Weg von der Idee bis zum Markterfolg sind nicht nur Engagement und Kreativität gefragt. In der Regel werden auch erhebliche Finanzmittel benötigt, beispielsweise für den Prototypenbau, externe Beratung, die Erlangung von Schutzrechten, den Aufbau von Kooperationen, die Begleitung bei Zertifizierungsvorhaben oder für die Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen.​

Ziel des Bundes und des Freistaates Sachsen ist es, die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch eine aktive Innovationskultur zu sichern und Unternehmen verstärkt zur Umsetzung von Innovationen zu motivieren. ​

Nachfolgend finden Sie wichtige Förderungsmöglichkeiten. Bevor Sie mit dem Prozessantrag starten kontaktieren Sie uns bitte - wir helfen Ihnen gern.

Förderungsmöglichkeiten entdecken – Wir unterstützen Sie

Ansprechpartner

Daniel Hübschmann
Abteilungsleiter

Tel:0351 4640-948
Fax:0351 4640-34948
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Aktuelle Förderaufrufe für das Handwerk

Handwerksbetriebe mit innovativen Ideen können jetzt von einer neuen Bundesförderung profitieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den 7. Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gestartet.

Gefördert werden Projekte, die mindestens zwei Unternehmen gemeinsam entwickeln. Besonders gefragt sind Kooperationen zwischen Handwerksbetrieben und Partnern aus anderen Bereichen – zum Beispiel mit Start-ups, IT-Unternehmen, Industrie- oder Kreativbetrieben. Ziel ist es, neue Dienstleistungen, digitale Lösungen, moderne Arbeitsabläufe oder innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln, die einen echten Mehrwert für Kunden und Unternehmen bieten.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige sowie junge Unternehmen. Hochschulen oder Forschungseinrichtungen können als Projektpartner mitwirken, Voraussetzung für eine Förderung sind jedoch mindestens zwei beteiligte Unternehmen.

Die Antragsfrist endet am 20. August 2026. Handwerksbetriebe mit einer innovativen Idee und einem passenden Kooperationspartner sollten die Fördermöglichkeit frühzeitig prüfen.

Weitere Informationen zum Förderaufruf, den Förderbedingungen und zur Antragstellung gibt es auf der IGP-Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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