Förderprogramme bei Unternehmenswachstum

Gern beraten Sie die Betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer Dresden zu möglichen Förderprogrammen. Ausführliche Informationen zu entsprechenden Förderprogrammen der EU, des Bundes sowie des Freistaates Sachsen finden Sie hier im unteren Bereich auf dieser Seite.

Ansprechpartner

Andreas Leidig

Tel:0351 4640-935
Fax:0351 4640-34935
E-Mail schreiben

Vom Freistaat Sachsen

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe) einschließlich der Tourismuswirtschaft sowie gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Gewährt werden Zuschüsse in das Anlagevermögen (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter). Sofern mit dem Investitionsvorhaben keine neuen Dauerarbeitsplätze geschaffen, sondern ausschließlich bestehende Dauerarbeitsplätze in der Betriebsstätte gesichert werden sollen, ist für die Betriebsstätte ein soziales Nachhaltigkeitskriterium nachzuweisen.

Mehr Informationen zum Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" GRW erhalten Sie auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank.

Der Sachsenkredit Gründen und Wachsen (GuW) und der Sachsenkredit Universal werden von der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank – (SAB) angeboten.

Der Sachsenkredit unterstützt Unternehmen bei ihren Gründungs-, Nachfolge-, Festigungs- und Wachstumsvorhaben. Die Antragstellung der Unternehmen erfolgt über die Firmenkundenbetreuerinnen und -betreuer ihrer Hausbanken. Zur Gründung und zum Wachstum von KMU im Freistaat Sachsen gewährt die SAB Investitions- und Betriebsmitteldarlehen von 20 T€ bis 5,0 Mio €.

Mehr Informationen zum Sachsenkredit "Gründen und Wachsen" Gründungs- und Wachstumsfinanzierung erhalten Sie auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank.

 

Mit diesem Programm fördert die SAB den Zugang zu professionellen Beratungsleistungen und die Unterstützung bei den ersten Schritten zur Umsetzung des neu erworbenen Know-hows.

Mehr Informationen zur Mittelstandsrichtlinie - Betriebsberatung / Coaching erhalten Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank.

Existenzgründer und bestehende Unternehmen im Freistaat Sachsen, die investieren, aber zur Finanzierung nicht genügend bankübliche Sicherheiten aufbringen können, haben die Möglichkeit, eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH zu beantragen. Bei einem Kapitalbedarf bis 200.000 € oder bis 650.000 € bei Unternehmensübernahmen kann die Bürgschaft direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH beantragt werden.

Auf der Internetseite der Bürgschaftsbank Sachsen finden Sie weiterführende Informationen.

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen beteiligt sich bei Investitionen von Existenzgründern und bestehenden KMU im Freistaat Sachsen als stiller Gesellschafter von 25.000 € bis 1 Mio. €. Bei kleineren Vorhaben kann eine Mikromezzanine Beteiligung bis zu 50.000 € direkt bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft beantragt werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen.

Vom Bund und der Europäischen Union

Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen (KU), die Ihren Betrieb oder die begünstigte Betriebsstätte im Fördergebiet Dresden Cotta oder Johannstadt haben oder in das Fördergebiet verlegen. Gefördert werden Vorhaben, die zur Belebung von lokaler Wirtschaft und Geschäftsumfeld in den geförderten Stadtquartieren beitragen, also Arbeitsplätze schaffen und erhalten, Beschäftigung zur Armutsbekämpfung fördern, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben und Betriebsstätten stärken, die Investitionstätigkeit von Betrieben und Betriebsstätten verbessern oder das Unternehmertum stärken. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landeshauptstadt Dresden.

Der Mikrokreditfonds Deutschland unterstützt kleine und junge Unternehmen, die sonst keinen Zugang zu Kreditfinanzierungen haben.

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Mikrokeditfonds Deutschland.

Mit KfW-Unternehmerkredit finanzieren KMU, die mindestens fünf Jahre am Markt sind, alles, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist, vorrangig Investitionen, Betriebsmittel, Material- und Warenlager sowie Betriebsübernahmen bzw. tätige Beteiligungen.

Auf der Internetseite der KfW erhalten Sie weiterführende Informationen zum KfW-Unternehmerkredit. 

 

KMU in strukturschwachen Regionen haben die Möglichkeit, notwendige Investitionen mit dem ERP-Regionalförderprogramm zu finanzieren.

Sonderprogramme

Existenzgründer und KMU mit Sitz im ländlichen Raum haben die Möglichkeit, bei Investitionen die dem Erhalt baulicher Substanz dienen, einen Zuschuss bei ihrer zuständigen LEADER Region zu beantragen.

Der Freistaat Sachsen informiert auf seiner Internetseite zum Leader-Programm.