Christiane Gerlach
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Gern beraten Sie die Betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer Dresden zu möglichen Förderprogrammen. Ausführliche Informationen zu entsprechenden Förderprogrammen der EU, des Bundes sowie des Freistaates Sachsen finden Sie hier im unteren Bereich auf dieser Seite.
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Dr. Kerstin Loth
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Die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) bietet ab sofort eine 24-Stunden-Bürgschaft an. Mit dem neuen Programm sollen kleine und mittlere Unternehmen schneller Zugang zu Bankkrediten erhalten, wenn für eine Finanzierung nicht ausreichend Sicherheiten vorhanden sind.
Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Sachsen sowie an Vorhaben mit Investitionsort im Freistaat. Die maximale Kredithöhe beträgt 375.000 Euro. Über einen vollständigen Antrag wird innerhalb eines Werktages entschieden. Der gesamte Antrags- und Bearbeitungsprozess erfolgt papierlos.
Die neue Express-Bürgschaft soll insbesondere Investitionen in Digitalisierung, Modernisierung und die Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen unterstützen. Ziel ist es, Finanzierungsprozesse zu beschleunigen und Unternehmen schneller Planungssicherheit für ihre Vorhaben zu geben.
Die Beantragung der 24-Stunden-Bürgschaft erfolgt über die Hausbank. Voraussetzung ist, dass sich der Unternehmenssitz oder der Investitionsort in Sachsen befindet.
SAB Sachsenkredit Universal startet mit erweiterten Fördermöglichkeiten
Die Förderkonditionen für den SAB-Sachsenkredit „Universal“ sind ab dem 01.Juli 2025 deutlich verbessert worden. Der Kredit richtet sich weiterhin an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), freie Berufe, Existenzgründerinnen sowie große privat geführte Unternehmen. Gefördert werden nach wie vor unter anderem Investitionen in Produktionsanlagen, Immobilien, Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.
Neu ist jetzt, dass ab sofort ein Basis-Tilgungszuschuss von 6% für die Darlehenssumme bei Investitionsdarlehen von der SAB gewährt wird. Für bestimmte Vorhaben kann dieser Tilgungszuschuss bis auf 10% erhöht werden. Bonuszuschläge in Höhe von jeweils 2% können für folgende Vorhaben zusätzlich gewährt werden:
Für Betriebsmitteldarlehen im Rahmen des Sachsenkredites „Universal“ bleibt der Tilgungszuschuss bei 0,5% der Darlehenssumme.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der SAB unter: https://www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-universal-neu
Die Betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer Dresden beraten Sie gern zum Sachsenkredit „Universal“ wie auch zu weiteren Fördermöglichkeiten des Bundes und des Freistaates.
Seit 18. Juni 2026 in Sachsen zahlreiche Änderungen bei der Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Kraft. Ziel ist es, den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern und notwendige Investitionen stärker zu unterstützen.
Die wichtigsten Änderungen für das Handwerk im Überblick:
Eine ausschließlich elektronische Antragstellung ist ab dem 18. Juni 2026 möglich.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der SAB: Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit
Gegenstand der Förderung sind die Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und Änderung des Wertschöpfungsprozesses. Empfänger sind kleine Unternehmen. Die Mindestinvestition beträgt 20.000 €. Gefördert werden können Handwerksbetriebe in der ländlichen Region. Von der Förderung sind Betriebe ausgeschlossen, die ihren Sitz in den Großstädten Dresden und Leipzig haben. Die SAB stellt einen Quick – Check zur Prüfung der Förderfähigkeit zur Verfügung. Im Anschluss kann die Antragstellung online direkt bei der SAB erfolgen.
Mit dem 1. Januar 2025 ist im Freistaat Sachsen eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung in Kraft getreten. Aufgrund der aktuellen Haushaltsmittelsituation können derzeit leider keine Förderanträge im Regionalen Wachstum (Landesprogramm) mehr angenommen werden. Das betrifft alle Vorhaben in den Landkreisen Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen.
Förderanträge im Regionalen Wachstum (JTF-Programm) sind ab 01.03.2026 betroffen. Für Vorhaben in den Strukturwandelregionen (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen und Leipzig sowie die Stadt Chemnitz) können weiterhin Anträge eingereicht werden.
Mit diesem Programm fördert die SAB den Zugang zu professionellen Beratungsleistungen und die Unterstützung bei den ersten Schritten zur Umsetzung des neu erworbenen Know-hows.
Mehr Informationen zur Mittelstandsrichtlinie - Beratungsförderung / Betriebsberatung erhalten Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank.
Existenzgründer und bestehende Unternehmen im Freistaat Sachsen, die investieren, aber zur Finanzierung nicht genügend bankübliche Sicherheiten aufbringen können, haben die Möglichkeit, eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH zu beantragen. Bei einem Kapitalbedarf bis 200.000 € oder bis 650.000 € bei Unternehmensübernahmen kann die Bürgschaft direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH beantragt werden.
Auf der Internetseite der Bürgschaftsbank Sachsen finden Sie weiterführende Informationen.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen beteiligt sich bei Investitionen von Existenzgründern und bestehenden KMU im Freistaat Sachsen als stiller Gesellschafter von 25.000 € bis 1 Mio. €. Bei kleineren Vorhaben kann eine Mikromezzanine Beteiligung bis zu 50.000 € direkt bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft beantragt werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen.
Im Zuge des Corona-Rückmeldeverfahrens informieren wir, dass ab April 2026 für die Corona-Soforthilfe-Zuschuss Bund auch Personengesellschaften (GbR und OHG) sowie im Handelsregister eingetragene Kaufleute (e. K.) bei vorliegenden Voraussetzungen einen Antrag auf Einstellung der Forderungsverfolgung stellen können. Dies erfolgt ausschließlich online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Dort finden Sie ebenfalls weitere ausführliche Informationen.
Seit 23.04.2026 erfolgt ebenfalls die Verwendungsnachweisprüfung für das Corona-Soforthilfedarlehen „Sachsen hilft sofort“. Dazu werden die betreffenden Darlehensnehmer gesondert schriftlich informiert. Auch dieser Prozess erfolgt ausschließlich digital über das SAB-Förderportal. Auf den Seiten der SAB sind umfangreiche Informationen zusammengefasst dargestellt.
Gern unterstützen Sie ebenfalls die Betriebsberater der Handwerkskammer Dresden bei der Erledigung der notwendigen Verfahren. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder zur Vereinbarung eines Termins.
Betriebe, die sich noch im Corona-Rückmelde bzw. Rückzahlungszahlungsverfahren befinden, können verlängerte geringverzinste Rückzahlungsfristen von bis zu 42 Monaten nutzen.
In einigen Fällen sind Einstellungen der Forderungsverfolgung möglich. Dazu sind aber Anträge zu stellen.
Detaillierte Informationen und aktualisierte FAQ finden Sie auf den Seiten der SAB. Außerdem unterstützen Sie in diesem Prozess unsere Berater der Hauptabteilung Wirtschaftsförderung und -beratung wie auch der Hauptabteilung Recht und Steuern.
Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner – schnell und unkompliziert!
Die novellierte STARK-Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet ein umfassendes Förderprogramm zur Unterstützung des nachhaltigen Strukturwandels in den Kohleregionen nun auch für kleine und mittelständische Unternehmen.
Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen (KU), die Ihren Betrieb oder die begünstigte Betriebsstätte im Fördergebiet Dresden Cotta oder Johannstadt haben oder in das Fördergebiet verlegen. Gefördert werden Vorhaben, die zur Belebung von lokaler Wirtschaft und Geschäftsumfeld in den geförderten Stadtquartieren beitragen, also Arbeitsplätze schaffen und erhalten, Beschäftigung zur Armutsbekämpfung fördern, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben und Betriebsstätten stärken, die Investitionstätigkeit von Betrieben und Betriebsstätten verbessern oder das Unternehmertum stärken. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landeshauptstadt Dresden.
Der Mikrokreditfonds Deutschland unterstützt kleine und junge Unternehmen, die sonst keinen Zugang zu Kreditfinanzierungen haben.
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Mikrokeditfonds Deutschland.
Mit KfW-Unternehmerkredit finanzieren KMU, die mindestens fünf Jahre am Markt sind, alles, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist, vorrangig Investitionen, Betriebsmittel, Material- und Warenlager sowie Betriebsübernahmen bzw. tätige Beteiligungen.
Auf der Internetseite der KfW erhalten Sie weiterführende Informationen zum KfW-Unternehmerkredit.
KMU in strukturschwachen Regionen haben die Möglichkeit, notwendige Investitionen mit dem ERP-Regionalförderprogramm zu finanzieren.
Bis zum 9. Juli 2025 können durch Klein- und Kleinstunternehmen mit max. 50 Arbeitnehmern aber auch durch natürliche Personen Anträge zur Unterstützung von regionalen Unternehmen eingereicht werden. Förderfähig sind nichtinvestive Projektbestandteile ebenso wie Baumaßnahmen. Der Fördersatz liegt bei 40 % und die Höchstfördersumme bei 100.000 Euro.
Für den Erhalt oder die Sicherung denkmalgeschützter Bausubstanz gelten ein Fördersatz von 50 % und eine Höchstfördersumme von 125.000 Euro.
Projektvorschläge können bis zum 9. Juli 2025 beim Regionalmanagement der LEADER-Region Bautzener Oberland eingereicht werden.
Weitere Informationen sind unter www.bautzeneroberland.de abrufbar. Marlen Martin und Susanne Porcu vom Regionalmanagement der Region Bautzener Oberland stehen bei Fragen gern zur Verfügung. Vor Einreichung des Antrages ist ein Beratungstermin mit denMitarbeiterinnen des Regionalmanagements durchzuführen. Termine dafür können telefonisch unter 03592 – 54 26 910 oder per E-Mail unter m.martin(at)bautzeneroberland.de bzw. s.porcu(at)bautzeneroberland.de vereinbart werden.
Existenzgründer und KMU mit Sitz im ländlichen Raum haben die Möglichkeit, bei Investitionen die dem Erhalt baulicher Substanz dienen, einen Zuschuss bei ihrer zuständigen LEADER Region zu beantragen.
Der Freistaat Sachsen informiert auf seiner Internetseite zum Leader-Programm.