Ihr Einstieg ins Auslandsgeschäft

Der Schritt auf einen neuen Markt oder auch der Aufbau einer neuen Geschäftsbeziehung mit ausländischen Geschäftspartnern sollte gut vorbereitet sein. Es empfiehlt sich daher, vor dem Einstieg in einen neuen Markt, einen Finanzierungs- und/oder Zeitrahmen zu erstellen und Informationen einzuholen. 

Keine Frage der Ehre: Internationales Vertragsrecht

Eine wichtige Grundlage für ein erfolgreiches Auslandsgeschäft - neben einem marktfähigen Produkt oder Service - ist eine angepasste Vertragsgestaltung. Sorgfältige und vorausschauende Vertragsformulierungen können das Risiko für spätere Streitigkeiten deutlich reduzieren. Die Übernahme der inländischen AGB ist hierbei nicht zu empfehlen. Bereits im Angebot sollten alle Punkte enthalten sein, die den Vertragsinhalt ausmachen. Wichtige Hinweise dazu entnehmen Sie bitte den nebenstehenden Infoblättern „Exportangebot“ sowie „INCOTERMS 2020“, welches die standardisierten und international anerkannten Lieferklauseln vorstellt.

Mehrwertsteuer und Zoll – zwingende Begleiterscheinungen bei Export und Import

Für die Ausfuhr in Drittländer, d.h. alle Länder die nicht in der EU sind, beraten wir Sie individuell sowohl zu den für Ihren Geschäftsfall erforderlichen Zollpapieren als auch zu den anwendbaren Präferenzregelungen. Unsere nebenstehenden Infoblätter "Zollpapiere" und "Lieferantenerklärung" geben Ihnen einen ersten Überblick.

Auch wenn Sie selbst nicht unmittelbar exportieren, sondern einem exportierenden Unternehmen zuliefern, können Sie von Präferenzregelungen betroffen sein: Um beim Export von den Präferenzregelungen (Wegfall von Zöllen) zu profitieren, benötigt Ihr Auftraggeber von seinen Zulieferern - also Ihnen - eine sogenannte Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft.

Bei innergemeinschaftlichem Geschäftsverkehr - der umfasst alle Geschäfte mit Partnern aus anderen EU-Mitgliedstaaten – ist die umsatzsteuerliche Behandlung eine häufig unterschätzte Herausforderung. Für diese Geschäftsfälle benötigen gewerbliche Handelspartner beider Länder die sogenannte Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-ID-Nr.), welche jedes Unternehmen hier online beantragen kann. Die vor der Rechnungstellung erforderliche Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern Ihrer ausländischen Geschäftspartner können Sie ebenfalls online hier vornehmen. Gerne informieren wir Sie sich über die Besonderheiten der Rechnungsstellung für Ihren individuellen Geschäftsfall. Zu etwaigen damit im Zusammenhang stehenden Meldepflichten finden Sie hier grundlegende Informationen.