Unterschied zwischen Gewährleistungsrecht und Garantie
Bei den Informations- und Kennzeichnungspflichten ist zwischen Gewährleistung und Garantie zu differenzieren:
- Das Gewährleistungsrecht des Käufers beinhaltet die Mängelhaftung des Händlers aufgrund der gesetzlichen, gegenüber Verbrauchern überwiegend zwingenden Regelungen.
- Bei der Garantie handelt es sich um eine Rechtsposition des Käufers, die ihm vom Händler freiwillig und zusätzlich vertraglich eingeräumt wird.
- Bei der vorliegend maßgeblichen gewerblichen Haltbarkeitsgarantie muss der Verkäufer während der vereinbarten Dauer der Garantie für die Haltbarkeit des Produkts einstehen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Gewährleistung, bei der der Verkäufer lediglich dafür haftet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei ist. Andere Arten von Garantien sind dementsprechend nicht von der neuen besonderen Kennzeichnungspflicht betroffen.


