Das Zertifikat einer TSE ist mit einer vom TSE-Hersteller festgelegten Laufzeit (fünf Jahre, in manchen Fällen bis zu sieben Jahren) versehen. Nach Ablauf des Zertifikates kann die TSE keine Absicherung von Geschäftsvorfällen bzw. anderen Vorgängen mehr vornehmen und muss ausgetauscht werden.
Die Frist bis zum vom Hersteller einer TSE festgelegten „Ablaufdatum“ beginnt mit dem Tag der Herstellung der jeweiligen TSE. Teilweise werden bei manchen TSE-Herstellern für Zeiten des Lagerns bzw. der Logistik noch mehrere Monate zusätzlich bei Bestimmung des „Ablaufdatums“ berücksichtigt. Wichtig ist, dass sich das festgelegte Ablaufdatum nicht durch den Zeitpunkt des Erwerbs der TSE verschiebt. Damit kann es dazu kommen, dass ein Austausch der hardwarebasierten TSE früher als z. B. fünf Jahre nach Anschaffung der TSE erforderlich ist.
Hardware-TSE und cloudbasierte TSE
Für Hardware-TSEs wurden durch das BSI erstmals Zertifikate am 20. Dezember 2019 aus-gestellt, bei cloudbasierten TSEs wurden erste Zertifikate am 18. Februar 2021 durch das BSI ausgestellt. Daher ist vermehrt damit zu rechnen, dass in der Praxis eingesetzte hardwarebasierte TSEs ausgetauscht werden müssen. Bei einer cloudbasierten TSE kann das Zertifikat zentral durch den Cloud-Anbieter aktualisiert werden.
Aufbewahrung
Wichtig ist, dass nach dem Austausch der TSE diese zehn Jahre lang GoBD-konform aufbewahrt wird.



