Strukturwandel in der Lausitz gelingt nur mit dem Handwerk

© Handwerkskammer Dresden

Strukturwandel in der Lausitz gelingt nur mit dem Handwerk

Handwerkskammern Cottbus und Dresden fordern Verbesserungen am Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

23.09.2019

Ein nachhaltiger Strukturwandel in der Lausitz kann nur gelingen, wenn Handwerk und Mittelstand einbezogen werden. Darauf weisen die Handwerkskammern Cottbus und Dresden hin. In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und an die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenden Parteien fordern sie Nachbesserungen am Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen. Am 26. September soll der Entwurf im Bundestag in erster Lesung beraten werden.


Dr. Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden: „Für die Menschen in der Region sind mit dem Strukturstärkungsgesetz und den zugesagten Finanzhilfen konkrete Hoffnungen verbunden. Wir fordern einen angemessenen Ausgleich der Wertschöpfung in der Region. Eine nachhaltige Strukturentwicklung ist ohne die Einbeziehung von Mittelstand und Handwerk nicht realisierbar. Aus diesem Grund darf die Rechnung nicht ohne das Handwerk gemacht werden.“


Peter Dreißig, Präsident der Handwerkskammer Cottbus: „Das Handwerk ist ein wirtschaftlicher Anker in der Lausitz! Die knapp 19.000 Betriebe mit ihren 84.000 Beschäftigten und 4.000 Auszubildenden geben der Region Stabilität. Viele von ihnen sind in unterschiedlichem Ausmaß abhängig von 8.000 Beschäftigten in der Kohle. Wir sollten daher das Ausmaß des bevorstehenden Wandels nicht kleinreden und stattdessen alles dafür tun, dass die Bundesregierung Regelungen trifft, die auch für künftige Regierungen verbindlich sind.“


Sieben Bereiche haben die Handwerkskammern Cottbus und Dresden identifiziert, in denen sie dringend Nachbesserungen am Entwurf „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ fordern:


Neue regionale Wertschöpfung für die Kohleregionen
Viele der aktuell geplanten Maßnahmen drehen sich primär um den Ausbau von Infrastruktur. Das ist eine wesentliche Säule. Er ersetzt aber keine Wertschöpfung und ist, mit Blick auf den Strukturwandel, alleine nicht tragfähig. Die in dem aktuellen Gesetzesentwurf für die Lausitz enthaltenen ergänzenden Maßnahmen in anderen Bereichen sind nicht annähernd ausreichend, um die wegfallende Wertschöpfung in der Region durch neue Wertschöpfungsquellen zu ersetzen.


Förderfähigkeit des Handwerks festschreiben
Die bisher strikte Eingrenzung der Förderbereiche legt nahe, dass Handwerk und Mittelstand von den Finanzhilfen für den Strukturwandel in der Region, wenn überhaupt, nur indirekt bedacht werden sollen. Folgende Bereiche müssen förderfähig sein: Ausbildung und Fachkräfteentwicklung, Digitalisierung, Forschung und Innovation, Gründung und Nachfolge, Netzwerke und Cluster, sowie Wirtschaftsförderung und -beratung. Die Handwerkskammern Cottbus und Dresden erwarten, dass das endgültige Strukturstärkungsgesetz die Förderung der genannten Bereiche für das Handwerk im Strukturentwicklungsprozess festschreibt.


Förderung und Entlastung bestehender Unternehmen
Sonderabschreibungen für Unternehmen, die in einem vorhergehenden Entwurf enthalten waren sowie weitere Entlastungen wie Investitionszulagen oder Steuererleichterungen für bestehende Unternehmen und Gründer — zum Beispiel über die Einrichtung einer Sonderwirtschaftszone — sind aus Sicht des Handwerks unumgänglich.


Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen
Die Digitalisierung hat großes Potential Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und zu verbessern. Die Lausitz kann mit Blick auf die Vereinfachung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen als zukünftige Modellregion dienen. Die in der Entwurfsfassung enthaltenen Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung bleiben weit hinter den Erfordernissen der Strukturentwicklung in der Region zurück. Auf die von der regionalen Wirtschaft geforderten beschleunigten Verwaltungsverfahren wurde in dem vorliegenden Entwurf nicht eingegangen.

 

Strukturentwicklung bei Ausbauverzögerung alternativer Energien nicht
gefährden
Der Strukturwandel benötigt zweifellos eine finanzielle Verbindlichkeit. Eine allzu enge Kopplung der Finanzhilfen an den Fahrplan zum Ausstieg aus der Braunkohleverstromung, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, bewerten die Handwerkskammern jedoch äußerst kritisch. Sollte der Ausbau der erneuerbaren Energien, zum Beispiel aus Gründen der Versorgungssicherheit, nicht wie geplant sondern mit Verzögerungen vorangehen, darf es nicht zu einer Verzögerung oder Unterbrechung des Strukturentwicklungsprozesses kommen. Ohnehin muss die Strukturentwicklung mit deutlichem zeitlichem Vorlauf zu dem Ausstiegsprozess erfolgen, um die bestehenden wirtschaftlichen Strukturen zu stärken und Fachkräften eine Perspektive zu bieten, um sie so in der Region zu halten.

Ansprechpartner

Daniel Bagehorn
Pressereferent

Telefon: 0351 4640-405
Fax: 0351 4640-34405
E-Mail schreiben

Johanna Schade
Pressereferentin

Telefon: 0351 4640-446
Fax: 0351 4640-34446
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Peggy Michel
Pressereferentin

Telefon: 0351 4640-404
Fax: 0351 4640-34404
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