Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten in diesem Formular. Ihre Daten werden dann von uns in das Portal „IBS“ der Stiftung Begabtenförderung hinterlegt. Anschließend werden Sie für das Bewerberportal freigeschaltet und erhalten eine automatisch generierte E-Mail mit der Bitte um Datenvervollständigung.
Nach der Vervollständigung Ihrer Daten im Bewerberportal drucken Sie den generierten „Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ aus, unterschreiben diesen und übersenden ihn zusammen mit den folgenden Unterlagen per Post an die Handwerkskammer Dresden, Frau Corina Waldeck, Begabtenförderung, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden:
- Kopie Ihres HWK-Prüfungszeugnisses
- Nachweis über Ihre derzeitige Berufstätigkeit (Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe der regelmäßigen Arbeitszeit und der Vertragslaufzeit oder Bescheinigung der Agentur für Arbeit)
- Sollte Ihre Weiterbildung bereits vor dem Aufnahmezeitpunkt beginnen, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn Ihr Aufnahmeantrag vor Beginn der Weiterbildung bei uns eingegangen ist und die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Bewerbung muss vor Beginn der Weiterbildung bei der zuständigen Kammer/Stelle eingegangen sein
- In der Bewerbung muss diese Maßnahme als geplante erste Weiterbildung genannt sein
- Den Bewerbungsunterlagen müssen in diesem Fall unbedingt ein ausgefüllter Maßnahmenantrag sowie eine detaillierte Ausschreibung der Maßnahme beigefügt werden
- Die Weiterbildung muss ab der Aufnahme in das Förderprogramm noch mindestens sechs Monate dauern.
Nur wenn alle vier genannten Bedingungen erfüllt sind, kann die Weiterbildung ab der Aufnahme ins Förderprogramm anteilig gefördert werden.
Im Anschluss an die Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Bewerbungsschluss bei der Handwerkskammer Dresden ist der 15. November eines jeden Jahres. Das Aufnahmeverfahren findet im Januar des darauf folgenden Jahres statt. Über das Ergebnis werden Sie per Email im Dezember informiert.
Die Aufnahme der neuen StipendiatInnen ist im Januar des Folgejahres.
Hinweis: Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht, da die Handwerkskammer Dresden nur maximal 25 BewerberInnen pro Jahr aufnehmen kann. Das Auswahlverfahren findet in jedem Jahr im November/Dezember statt.