Im Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen und diese an hierfür vorgesehene Meldestellen melden, vor Repressalien zu schützen. Betriebe mit regelmäßig 50 und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, für Betriebe mit weniger Beschäftigten ist dies freiwillig möglich.
Das Statistische Bundesamt führt derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz eine Unternehmensbefragung durch, um die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und die Belastungen für die Wirtschaft zu evaluieren. Daher ist es wichtig, dass Sie sich an der Befragung beteiligen, insbesondere wenn Ihr Betrieb über 50 und mehr Beschäftigte verfügt. Die Beteiligung an der Unternehmensbefragung wird circa 20 Minuten in Anspruch nehmen. Sie können mit der Bearbeitung des Fragebogens jederzeit pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren.
Sollten Sie Fragen zur Evaluierung haben oder technische Probleme auftauchen, können Sie sich gerne direkt an das Statistische Bundesamt werden: E-Mail evaluierung-hinweisgeberschutz(at)destatis.de, Telefon: +49 228 99 643 8673 (Christopher Schwitanski) oder +49 228 99 643 8388 (Raphael Berning)
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