Seit 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet E-Rechnungen anzunehmen. Im letzten Jahr zeichneten sich dabei verschiedene Herausforderungen ab, so etwa mit der Validierung oder der Feldbelegung. Das verbleibende Jahr bis zum Inkrafttreten der verpflichtenden Ausstellung von E-Rechnungen muss deshalb für eine Anpassung der am Markt erhältlichen E-Rechnungssoftwareprodukte an die gesetzlichen Anforderungen und an die Erfordernisse der Betriebe genutzt werden, damit ab dem 1. Januar 2028 rechtssicher E-Rechnungen gestellt werden können.
Falls dieses Ziel absehbar nicht erreicht werden kann, wird sich der ZDH auf politischer Ebene für eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Ausstellung von E-Rechnungen einsetzen.
Ihre Teilnahme an der Umfrage bis zum 27. Februar 2026 ist ein bedeutender Beitrag aus der Praxis für die Praxis, um weitere notwendige Hilfestellungen aufzudecken. Hierfür danken wir Ihnen!




