Sächsischer Inklusionspreis 2026

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, der Kommunale Sozialverband Sachsen und der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband loben gemeinsam den Sächsischen Inklusionspreis 2026 aus.

Mit der Verleihung des Sächsischen Inklusionspreises werden herausragende Praxisbeispiele gewürdigt, die den Inklusionsgedanken aktiv und nachhaltig fördern, die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren sowie das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erlebbar machen. Der Preis trägt dazu bei, die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren und zur Nachahmung anzuregen.

Teilnahme

Der Sächsische Inklusionspreis 2026 wird in drei Kategorien vergeben:

1. »Sport«

2. »Arbeiten«

3. »So geht sächsisch inklusiv!«

In jeder Kategorie werden drei Preisträger ausgezeichnet. Jeder Preisträger erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro. Das Preisgeld muss zweckgebunden für die Verstetigung der ausgezeichneten Inklusionsbeispiele eingesetzt werden.

Folgende Preise werden vergeben:

  • Gelebte Inklusion im Arbeitsleben – Gelungene Übergänge von der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
    Angesprochen sind Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen aus der WfbM den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen oder eine Alternative zur Beschäftigung in der WfbM durch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen haben.
  • Kleinstunternehmen ohne Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen
    Wir freuen uns über Bewerbungen von Arbeitgebern, die im Jahresdurchschnitt weniger als 20 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben und Menschen mit Behinderungen beschäftigen.
  • Erfolgreiche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
    Bewerben können sich Arbeitgeber, die schwerbehinderten oder gleichgestellten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in ihrem Unternehmen anbieten oder bereits erfolgreich angeboten haben.

In dieser Kategorie können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Vereine, Kommunen, Einrichtungen, Initiativen und Projekte, unabhängig von ihrer Rechtsform, bewerben. Für alle drei Bereiche freuen wir uns über Bewerbungen von Inklusionsbetrieben.

Anfragen zum Sächsischen Inklusionspreis in der Kategorie »Arbeiten« richten Sie bitte an:

Gabriele Reichel
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Telefon: 0341 1266 306
E-Mail: gabriele.reichel(at)ksv-sachsen.de

Bewerbung

Die Bewerbung ist ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal unter https://mitdenken.sachsen.de/inklusionspreis2026 möglich. Das Online-Bewerbungsformular enthält neben allgemeinen Formularangaben einen Fragebogen zur Beschreibung des Inklusionsbeispiels. Zusätzlich können der Bewerbung ergänzende Unterlagen, wie z.B. aussagekräftige Fotos, beigefügt werden.

Bewerbungsbeginn ist der 15. Mai 2026. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2026.

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von den Partnern berufene Jury. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Preisverleihung

Die Preisverleihung findet im Rahmen eines Festaktes am 3. Dezember 2026 im Plenarsaal des Sächsischen Landtages in Dresden statt.

Weitere Informationen zum Sächsischen Inklusionspreis finden Sie unter: Sächsischer Inklusionspreis 2026 - Ausschreibung startet