Der Commercial Court ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen, ab einem Streitwert von mindestens 500.000,00 EUR. Inhaltlich, d.h. materiell-rechtlich ist der Dresdner Commercial Court zuständig für Streitigkeiten, die das Bankrecht, das Gewerberaummietrecht, das Gewerberaumpachtrecht oder das Gesellschaftsrecht betreffen oder Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und ihren Leitungsorganen oder ihren Aufsichtsratsmitgliedern zum Gegenstand haben.
Ein einfacher Zugang zum Commercial Court ist gewährt, durch die Möglichkeit der Zuständigkeitsvereinbarung zwischen den Parteien, durch rügelose Einlassung (§ 119 b Abs. 1 und Abs. 2 GVG) oder durch Verweisung durch das Landgericht (§ 611 Abs. 1 ZPO). Die Ebene der Landgerichte kann übersprungen und damit Kosten und Zeit gespart werden.
Die Besonderheit des Verfahrens vor dem Commercial Court besteht u.a. darin, dass ein Organisationstermin vorgesehen ist. Damit findet bereits in einem frühen Verfahrensstadium eine – bei Wunsch auch per Video durchführbare – Vorbesprechung statt. Zudem kann in besonderen Einzelfällen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach § 171 b ff. GVG die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Ohne örtlich gebunden zu sein, können die Parteien den für ihre Rechtsstreitigkeit aufgrund von Spezialisierung oder aus anderen Gründen geeigneten Commercial Court als zuständiges Gericht vereinbaren (§ 119 b Abs. 2 GVG, § 611 ZPO).
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Oberlandesgerichts Dresden sowie des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
