Mit dem Recht auf Reparatur verfolgt die Europäische Union das Ziel, Produkte länger nutzbar zu machen und Reparaturen gegenüber einem Neukauf zu stärken. Damit werden Verbraucherrechte gestärkt, Hersteller stärker in die Verantwortung genommen und Reparaturen insgesamt attraktiver. Für das Handwerk bringt das neue Recht sowohl wirtschaftliche Chancen als auch neue rechtliche Pflichten mit sich. Besonders betroffen sind Betriebe, die Waren an Verbraucher verkaufen – etwa aus dem SHK-, Elektro-, Kfz-, Metall- oder Landmaschinenhandwerk.
Sylvia Neubert
Werk- und Bauvertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
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