Die Europäische Kommission hat die neuen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge für die Jahre 2026 und 2027 bekannt gemacht.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende EU-Schwellenwerte für klassische öffentliche Aufträge:
- Bauleistungen: 5.404.000 Euro (statt bisher 5.538.000 Euro)
- Liefer-/Dienstleistungen: 216.000 Euro (statt bisher 221.000 Euro)
- zentrale Regierungsdienststellen: 140.000 Euro (statt bisher 143.000 Euro)
Dies ergibt sich aus der Richtlinie 2014/24/EU, geändert durch delegierte Verordnung (EU) 2023/2495 der Kommission vom 22.10.2025.


