Neues BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Januar 2026 die Neufassung des BMF-Schreibens zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden veröffentlicht. Das Schreiben ist hier abrufbar.

Das BMF-Schreiben ersetzt die bisherigen Schreiben vom 18. Juli 2003 sowie vom 20. Oktober 2017 und ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

Im Wesentlichen wurden sprachliche Aktualisierungen aufgenommen und eine Überarbeitung der Standardermittlung vorgenommen.