NIS-2 - Anforderungen an die Informationssicherheit steigen

Betroffenheitsprüfung durch Selbsttest des Bundesamtes für Informationssicherheit

Mit der NIS-2-Richtlinie und dem nationalen Umsetzungsgesetz werden die Anforderungen an die IT-Sicherheit in vielen Branchen angepasst und verschärft.

Das Handwerk kann im Einzelfall betroffen sein, wenn das Unternehmen entgeltlich Waren oder Dienstleistungen anbietet und einer der in Anlage 1 und 2 des BSIG bestimmten Einrichtungsarten zuzuordnen ist sowie die Größenschwellen für Mitarbeiteranzahl und oder Umsatz überschritten werden. Bei besonders wichtigen Einrichtungen müssen mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt werden oder ein Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro aufgewiesen werden (§ 28 Abs. 2 BSIG). Bei der Zuordnung zu einer der Einrichtungsarten nach den Anlagen 1 und 2 können solche Geschäftstätigkeiten unberücksichtigt bleiben, die im Hinblick auf die gesamte Geschäftstätigkeit der Einrichtung vernachlässigbar sind. 

Denkbar ist zudem eine indirekte Betroffenheit über steigende Anforderungen von Auftraggebern.

Der Selbsttest ist auf den Seiten des Bundesamtes abrufbar und dient zur ersten Orientierung (Betroffenheitsprüfung) ergänzend werden FAQ und eine Themenseite #nis2know zur Beantwortung einer Vielzahl von Fragen bereitgestellt.

Betroffene Betriebe können sich im BSI-Portal anmelden und darüber Meldungen vornehmen.