Beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in Form von Large Langugage Moodellen (LLM) sind einige rechtliche Vorgaben einzuhalten. Neben urheberrechtlichen Gesichtspunkten oder Aspekten des Schutzes von Betriebsgeheimnissen muss sich der Betrieb mit der Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte befassen.
Dazu gibt die Übersicht des ZDH – Praxis Datenschutz: Datenschutz bei künstlicher Intelligenz
