Aktivrente – Steuervorteil nutzen

Seit 1. Januar 2026 können Altersvollrentner die Aktivrente nutzen.

Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind für Altersvollrentner nach § 3 Nr. 21 Einkommenssteuergesetz bis zu einer Höhe von 2000 € (brutto) steuerfrei. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze, kann ab dem darauffolgenden Monat die Aktivrente angewendet werden, d.h. wird die Regelaltersgrenze im Juni erreicht, kann ab Juli davon profitiert werden, unabhängig davon, ob eine Rente bezogen wird. Die Aktivrente ist dabei keine neue Rentenart, sondern ein Steuervorteil.

Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichte, abhängige Beschäftigung. Ausgenommen sind danach Minijobber, Beschäftige im Übergangsbereich (Midijobber) können von der Aktivrente profitieren. Die Steuerfreiheit der Aktivrente ist dabei grundsätzlich auf das volle Arbeitsentgelt der Midijobber anzuwenden und nicht auf das für Zwecke der Rentenversicherung reduzierte beitragspflichtige Entgelt zu begrenzen.

Der Arbeitgeber führt die Sozialversicherungsbeiträge regulär ab. Ab Erreichen der Altersvollrente entfallen jedoch die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosen- und regelmäßig auch zur Rentenversicherung, da die Arbeitnehmer mit Ablauf des Monats, in dem die Regelrentenaltersgrenze erreicht wird, versicherungsfrei werden. Der Arbeitnehmer kann jedoch auch auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung verzichten.

Weitere Fragen zur Aktivrente greift das Bundesministerium der Finanzen in einem FAQ auf.