Am 22. Dezember 2025 wurde die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Damit gelten im Freistaat Sachsen ab dem 1. März 2025 folgende Mindestausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk:
