Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks wurde für allgemeinverbindlich erklärt

Allgemeinverbindlicherklärung der Mindestausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk

Am 22. Dezember 2025 wurde die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Damit gelten im Freistaat Sachsen ab dem 1. März 2025 folgende Mindestausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk:

im 1. Ausbildungsjahr1.020,00 Euro
im 2. Ausbildungsjahr1.090,00 Euro
im 3. Ausbildungsjahr1.230,00 Euro

Ab dem 1. März 2026 beträgt die Mindestausbildungsvergütung:

im 1. Ausbildungsjahr1.070,00 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 1.140,00 Euro
im 3. Ausbildungsjahr1.280,00 Euro 

Von der Allgemeinverbindlicherklärung erfasst sind alle Betriebe des Bäckerhandwerks, in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg auch die Betriebe des Konditoren-Handwerks.

Anspruch auf die im Tarifvertrag geregelte Mindestausbildung im Bäckerhandwerk haben alle Auszubildenden (Lehrlinge), die in den erfassten Betrieben beschäftigt sind.

Der Tarifvertrag sieht zudem Zuschläge für Mehr-, Nacht-, sowie Sonn- und Feiertagsarbeit sowie einen Mobilitätszuschuss vor.

Bitte beachten Sie daher den gesamten Inhalt des Tarifvertrages und ggf. bestehende Einschränkungen! Auskünfte und Beratungen zum Inhalt von Tarifverträgen erteilen neben den Innungen und Landesinnungsverbänden als Tarifpartner auch die Gewerkschaften für ihre Mitglieder.