Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk galt bis 30. September 2023

Nachdem die 4. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk zum 30. September 2023 außer Kraft getreten ist, gibt es aktuell keinen zwingend geltenden Mindestlohn im Steinmetz und Steinbildhauerhandwerk. Der Mindestlohn betrug zuletzt 13,35 €.

Welche Tarifverträge im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk dennoch zwingend gelten, finden Sie im aktuellen Verzeichnis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter: AVE-Verzeichnis Stand 01.10.2025 unter dem Stichwort „Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk“.

Tarifverträge Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk