Über wichtige Änderungen im Steuerrecht informiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Besonders relevant sind nachfolgende Änderungen:
- Durch die Einführung der Aktivrente nach § 3 Nr. 21 Einkommenssteuergesetz, werden Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze (abhängig vom Geburtszeitpunkt) monatlich bis zu 2000 € brutto steuerfrei. Dabei handelt es sich um einen Steuerbonus, nicht um eine Rente. Bisher können abhängig Beschäftigte davon profitieren, selbstständig tätige Personen sind ausgenommen. Hinweis: Eine Anschlussbeschäftigung ist bei Einhaltung der Voraussetzungen des § 41 SGB VI nunmehr auch sachgrundlos befristet möglich. Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Orientierungshilfe in Form von FAQ erstellt, die ersten Fragen zu beantwortet.
- Die Regelung für die KfZ-Steuerbefreiung für reine Elektroautos wird um 5 Jahre bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.
- In der Gastronmie gilt die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 % (vormals 19%). Die Abgabe von Getränken ist nicht erfasst und weiter mit 19 % zu versteuern. Insbesondere das Nahrungsmittelhandwerk kann hiervon ebenfalls profitieren. Der ZDH informiert mit einem Merkblatt.
- Die Ehrenamtspauschale wird zum 1. Januar von 840 € auf 960 € erhöht.
