Ab dem 1. Juli 2026 tritt das neue Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz in Kraft. Ziel ist es, öffentliche Aufträge einfacher, schneller und digitaler zu vergeben. Davon können auch Handwerksbetriebe profitieren.
Besonders positiv für das Handwerk: Der Grundsatz, größere Aufträge in kleinere Fach- und Teillose aufzuteilen, bleibt grundsätzlich bestehen. Dadurch haben auch kleine und mittlere Betriebe weiterhin gute Chancen auf einen direkten Marktzugang zu öffentlichen Aufträgen.
Eine Gesamtvergabe (durch Generalübernehmer) wird auch aus zeitlichen Gründen möglich, aber nur bei Infrastrukturvorhaben, ab einem geschätzten Auftragswert, der das Zweifache des maßgeblichen EU-Schwellenwerts erreicht. Die gilt bei Vorhaben, die die aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ finanziert werden sowie bei der Verkehrsinfrastruktur.
Eine wichtige Änderung ist die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge von bisher 15.000 Euro auf 50.000 Euro. Öffentliche Auftraggeber können kleinere Aufträge dadurch schneller und mit weniger Bürokratie vergeben. Für Handwerksbetriebe kann das einen einfacheren Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Wichtig ist dabei, Auftraggeber sind gehalten zwischen den Auftragnehmern zu wechseln.
Außerdem werden Nachweispflichten reduziert und Vergabeunterlagen vereinfacht. Unternehmen müssen künftig weniger Unterlagen einreichen, was Zeit und Aufwand spart.
Insgesamt soll das neue Gesetz die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigen und den bürokratischen Aufwand verringern.
