Die 8. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauer-Handwerk ist zum 30. September 2025 außer Kraft getreten.
Sie regelte folgende Mindestlöhne im Gerüstbauer-Handwerk:
| seit dem 1. Dezember 2023 | 13,60 € |
| seit dem 1. Oktober 2024 | 13,95 € |
Die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk haben sich im September 2025 auf folgende neue Mindestlöhne geeinigt:
| ab dem 1. Januar 2026 | 14,35 € |
| ab dem 1. Januar 2027 | 14,90 € |
Damit diese Mindestlöhne zwingend für alle Betriebe des Gerüstbauer-Handwerks gelten, ist noch ein Antrag auf Erlass einer 9. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauer-Handwerk und die Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt erforderlich.
Sobald ein Antrag auf Erlass einer Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, werden wir an dieser Stelle informieren.
