Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk

Im Oktober 2025 haben die Tarifvertragsparteien neue Mindestlöhne für das Dachdeckerhandwerk ab 2026 vereinbart.

Die zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk tritt zum 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Die Verordnung sieht folgende Mindestlöhne vor:

 

Mindestlohn 1 (ungelernte Arbeitnehmer)

Mindestlohn 2 (gelernte Arbeitnehmer, Gesellen)
ab 1. März 202413,90 €15,60 €
ab 1. Januar 202514,35 €16,00 €

Als ungelernte Arbeitnehmer zählen Arbeitnehmer, die überwiegend Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten ausführen, u.a. das Anreichen von Materialien sowie das Ein- und Ausräumen und das Reinigen von Baustellen.

Gelernte Arbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen. Insbesondere zählen hierzu Arbeitnehmer mit Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk, einem gleichgestellten staatlich anerkannten inländischen oder ausländischen Berufsabschluss bzw. einem entsprechenden Nachweis, der zur Ausführung von Dachdeckerarbeiten qualifiziert.

Nicht erfasst werden:

  • gewerbliche Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber anderweitig tarifvertraglich gebunden oder die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind
  • Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs,
  • Personen, die nachweislich aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ein Praktikum absolvieren,
  • Schulabgänger, die innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 70 Arbeitstagen beschäftigt werden,
  • gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebs beschäftigt wird sowie
  • gewerbliche Arbeitnehmer, die ausschließlich am Betriebssitz beschäftigt werden (ausgenommen ist der Bereich der Vorfertigung)

Mit welchen Mindestlöhnen im Dachdeckerhandwerk ist ab 2026 zu rechnen?

Im Oktober 2025 haben die Tarifvertragsparteien im Dachdeckerhandwerk einen neuen Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen, der neue Mindestlöhne ab 2026 regelt.

Der Tarifvertrag sieht folgende Mindestlöhne vor:

 

Mindestlohn 1 (ungelernte Arbeitnehmer)

Mindestlohn 2 (gelernte Arbeitnehmer, Gesellen)
ab dem 1. Januar 202614,96 €16,60 €
ab dem 1. Januar 2027-17,10 €
ab dem 1. Januar 2028-17,60 €

Es ist beabsichtigt für den Mindestlohntarifvertrag die Allgemeinverbindlicherklärung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu beantragen, so dass eine neue Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk erlassen werden kann. Sobald der Antrag im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, werden wir an dieser Stelle informieren.

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