Digitale biometrische Lichtbilder für Reisepass, Personalausweis ab 1. Mai 2025

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden nur noch biometrische Lichtbilder in digitaler Form für die Antragstellung annehmen und verarbeiten. Bis zum 31. Juli 2025 gilt noch eine Übergangsfrist.

Lichtbilder für hoheitliche Identitätsdokumente müssen danach ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur ausstellenden Behörde übermittelt werden. Dies dient dem besseren Schutz vor „Morphing“, einer Methode zur Entstellung bzw. Veränderung des Bildinhaltes.

Fotografinnen und Fotografen, welche die Erstellung biometrischer Lichtbilder anbieten, sind gehalten sich auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu informieren. Das BSI hat eine Technische Richtlinie BSI TR – 03170 veröffentlicht, die die Anforderungen definiert. Die Übertragung soll zukünftig über zertifizierte Cloudanbieter erfolgen können, wozu auch eine Identifizierung, der natürlichen Person, die das Bild aufgenommen hat, sowie eine Verknüpfung der pseudonymisierten Identität mit dem Foto zu erfolgen hat.

Inzwischen gibt es zertifizierte Anbieter, die Fotografen nutzen können. 

Hinweise zum Ablauf finden sich auch in den FAQ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Häufige Fragen und Antworten zu Pässen

Behörden können zudem anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen.