Betrüger manipulieren Handwerkerrechnungen

Immer wieder kommen Betrugsfälle vor, in denen Ausgangsrechnungen, die Handwerksbetriebe versenden, manipuliert werden.

Es haben sich bisher vornehmlich zwei verschiedene Vorgehensweisen gezeigt:

  1. Betrüger fangen die Original-Papierrechnung eines Handwerksbetriebes ab, fertigen eine Kopie mit einer falschen Kontonummer, geben den Brief wieder in die Post und erhalten so die Überweisung. Der Handwerker erhält kein Geld. Hier wird davon ausgegangen, dass die Betrüger das Original eingescannt und dann die falschen Kontodaten eingefügt werden.

     

  2. Rechnungen werden per E-Mail versendet und abgefangen und „ausgelesen“. Kurze Zeit nach Erhalt der Rechnungsmail erhält der Auftraggeber/Kunde eine weitere E-Mail mit der Information, dass sich die Bankverbindung geändert hätte und die Zahlung auf eine neu benannte IBAN erfolgen solle.

Ist das Geld erst einmal auf dem fremden Konto gelandet, kann der Überweisende es fast nie zurückholen.

Aber wer hat den Schaden?

Zu Fall 1)

Werden Rechnungen aus den Briefkästen der Kunden abgefangen und manipuliert, befreit die irrtümliche Zahlung den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.

Zu Fall 2)

Zuletzt entschieden das OLG Schleswig-Holstein (Urteil vom 18.12.2025  - 12 U9/24) und das OLG Karlsruhe (Urteil vom 27.07.2023 - 19 U 83/22), dass der Handwerker beim Versand von E-Mails spezifische, teils sehr strenge Sicherheitsvorkehrungen zu treffen hat. Verstößt er dagegen und hat das zur Folge, dass der Schuldner der Forderung den geschuldeten Geldbetrag auf das Konto eines deliktisch handelnden Dritten überweist, führt dies zwar nicht zum Erlöschen der Zahlungsforderung, aber kann einen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers als Schuldner der Zahlung begründen, den dieser der Forderung entgegenhalten kann. Hierzu muss der Auftraggeber, der den Betrag versenhentlich auf ein falsches Konto überwiesen hat, jeodoch eine Pflichtverletzung des Handwerksbetriebes nachweisen. So geschehen im Urteil des OLG Schleswig-Holstein. In der Folge erhält der Handwerksbetrieb seine Vergütung nicht. Die Umstände des Einzelfalles sind dabei entscheidend. 

Handlungsempfehlungen für Handwerksbetriebe:

  • neutrale Briefumschläge für Rechnungen verwenden
  • Alternative Übertragungswege prüfen ggf. Download aus sicherer Cloud oder Versand (doch wieder) per Post
  • sichere Zahlungsmethoden anbieten und den Ku
  • Hinweis an Kunden: kurzfristige Änderung der Konten erfolgen nicht und werden andernfalls mindestens auf zwei Wegen kommuniziert, wie auf den Geschäftsbriefen, telefonisch oder gesondert per Mail – Bitte fragen Sie in Zweifelsfällen  nach!
  • Hinweis an Kunden: Bitte Prüfen Sie die Rechnung auf mögliche Fälschungen und sichten die E-Mail auf verdächtige Merkmale (E-Mail-Adresse besonders lang oder mit untypischen Worten dazwischen, direkt die E-Mail-Adresse sichten, nicht nur den „überschriebenen Namen“)
  • Eigene IT-Sicherheit überprüfen – ggf. PW-Schutz / Signatur für übersandte Dokumente erwägen
  • werden Rechnungen per E-Mail versendet - nicht an die dem Webauftritt aufgeführte „allgemeine“ E-Mail-Adresse (z. B.: info@firma.de)