Die Firma FM Focus Marketing LLC (427 N. Tatnall Street, USA/ Wilmington, DE 19801) kontaktiert momentan vermehrt Unternehmen per Telefon, um diese dazu zu bewegen, einen vermeintlich bestehenden Vertrag zu einem Werbeinserat o.ä. in der Bürgerbroschüre ("Bürger¬info-Broschüre" von FM Focus Marketing LLC) zu verlängern. Es wird gezielt der Eindruck eines Folgeauftrags für eine Werbeanzeige vermittelt. Der Unternehmer wird angerufen und aufgefordert, „schnell das parallel zugesendete Formular zu unterzeichnen und zurückzusenden...“. In dieser E-Mail findet sich dann eine Anzeige der angerufenen Firma, die aus anderen Werbeanzeigen kopiert wurde. Mit der Unterschrift verpflichtet man sich, überteuerte Leistungen bei der FM Focus Marketing LLC in Anspruch zu nehmen. Auf dem Formular – kleingedruckt - findet sich sodann der Hinweis, dass der Auftrag für ein Jahr erteilt wird, drei kostenpflichtige Veröffentlichungen enthält und eine Vertragsverlängerung erfolgt, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Diese Vorgehensweise hat sich in den letzten Jahren zunehmend verbreitet und findet vermehrt Nachahmer.
Angefügt finden Sie ein typischerweise verwendetes Formular mit der Empfehlung: Prüfen Sie derartige Dokumente sehr sorgfältig. Achten Sie auf Auffälligkeiten wie ausländische Firmensitze o.ä.. Sie dürfen misstrauisch sein, wenn Sie zu schnellen / unmittelbaren geschäftlichen Handlungen aufgefordert werden. Beziehen Sie gegebenenfalls auch Dritte in die Prüfung ein bevor Sie unterschreiben. Sie können uns gern kontaktieren.
Sollten Sie dennoch in die Vertragsfalle geraten sein, dann können Sie Folgendes tun:
- Willenserklärung (Vertragsannahme) sofort wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) anfechten und gleichzeitig hilfsweise kündigen (per Einwurfeinschreiben Rückschein / zusätzlich per Fax und/oder E-Mail)
- Nicht zahlen oder bereits gezahltes Geld sofort zurückfordern (mit Anfechtungs- und Kündigungserklärung)
- Kontakt zu Ihrer Bank aufnehmen und prüfen, ob Rücküberweisung möglich ist
- Bei Mahnbescheiden: fristgerecht Widerspruch einlegen
- Strafanzeige stellen
