Das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) hat heute veranlasst, dass die mit der Umsetzung beauftragte Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes mit sofortiger Wirkung vorläufig aussetzt.
Dazu erklärt Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden: „Das ist eine gute Nachricht für das Handwerk. Denn insbesondere viele Friseure und Kosmetiker, die aufgrund der in Pandemie-Zeiten getroffenen staatlichen Maßnahmen hatten schließen müssen, sahen sich durch die Rückforderungen in ihren Existenzen bedroht.
Mit der heutigen Ankündigung reagiert die Politik auf eine Forderung des Handwerks. So hatte die Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden kürzlich in einer Resolution die Aussetzung der Rückforderung gefordert.
Wichtig ist nun, dass zeitnah ein verlässlicher Plan für das weitere Vorgehen vorgestellt wird, damit die betroffenen Unternehmen Gewissheit bekommen. Das über veränderte Konditionen für die Rückzahlungen und klarere Regeln, in welchen Fällen die Fördermittel nicht zurückerstattet werden müssen, nachgedacht werden soll, begrüßt das Handwerk ausdrücklich.“