Mit großen Sorgen sehen aktuell viele Handwerker, dass kommunale Unternehmen – insbesondere aus dem Energiebereich – ihre Aktivitäten immer weiter ausweiten. Sie greifen damit aus Sicht des Handwerks in unzulässiger Weise in den freien Markt ein.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in jüngster Zeit komplette Handwerksbetriebe von kommunalen Unternehmen gekauft und übernommen wurden, hat die Vollversammlung Dresden einstimmig eine Resolution beschlossen und diese u. a. auch an die Fraktionen des Landtages, Ministerien und kommunale Spitzenverbände verschickt. Unter der Überschrift „Handwerk stärken – Klare Grenzen für die wirtschaftliche Betätigung von kommunalen Firmen setzen“ drängen die Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Vollversammlung sowohl den Freistaat als auch die Kommunen zum Handeln.
Die Vollversammlung fordert:
- Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und der kommunalen Gesellschaften darf nicht dazu führen, dass Handwerksbetriebe von wirtschaftlichen Aufträgen abgeschnitten werden.
- Eine klare Trennung von der Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Kommune und der wirtschaftlichen Aufgabenbewältigung durch Unternehmen des Handwerks ist zwingend geboten.
- Vor Beschlussfassung über eine wirtschaftliche Betätigung ist eine Markterkundung durchzuführen. Die Auswirkungen auf das Handwerk sind zu prüfen und in die Entscheidung einzubeziehen. Zudem sind Stellungnahmen der wirtschafts- und berufsständischen Kammern inhaltlich zu berücksichtigen.
- Inhouse-Geschäfte müssen ausgeschlossen sein.
- Die Einführung einer echten Subsidiaritätsklausel in der Sächsischen Gemeindeordnung, wonach Kommunen sich nicht wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.
