Sächsischer Reparaturbonus - reparieren statt wegwerfen

Betriebe können sich noch als Reparaturunternehmen listen lassen! Eine finanzielle Förderung der Reparaturleistungen ist nur möglich, wenn der Betrieb vorher seine Teilnahme am Programm bekundet hat und als ausführendes Reparaturunternehmen im Förderportal der SAB gelistet ist.

Defekte Geschirrspüler, Wasch-, Kaffeemaschinen oder Smartphones, mit dem Reparaturbonus gibt es Zuschüsse für die Instandsetzung. Für die Reparatur von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten sollen somit Ressourcen von Primärrohstoffen geschont und Kreisläufe für Sekundärrohstoffe (möglichst langer Verbleib im „Lebenszyklus“) geschaffen werden. Kundinnen und Kunden reichen die Reparaturrechnung einfach bei der Sächsischen Aufbaubank ein. Dann gibt es bis maximal 200 Euro zurück.

Wenn wir Dinge reparieren lassen, statt sie wegzuwerfen und dafür einen Zuschuss erhalten, dürften einerseits die Umwelt und andererseits unsere kompetenten Fachbetriebe profitieren. Bislang schreckt mancher Bürger aufgrund der Kosten vor einer Reparatur älterer Geräte zurück.

Das sächsische Handwerk hatte dahingehend das Umweltministerium des Freistaates Sachsen schon länger dazu aufgerufen, einen solchen Bonus einzuführen. Das nunmehr beschlossene Programm sieht jetzt eine Erstattung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200 Euro je Reparatur (Höchstgrenze) vor, wobei Kundinnen und Kunden jährlich bis zu zwei Reparaturen durchführen lassen können.

Die Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur ist am 3. November 2023 in Kraft getreten. Bewilligungsstelle für das Programm ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)

Betriebe können sich noch als Reparaturunternehmen listen lassen!

Neben einer einmaligen Interessenbekundung und Einwilligung entsteht den Betrieben für die Teilnahme am Reparaturbonus kein weiterer Aufwand. Sie reparieren wie gewohnt das Gerät und stellen eine Rechnung aus. Die Kundin beziehungsweise der Kunde reichen diese anschließend bei der Sächsischen Aufbaubank ein und erhält den Bonus. Seitens des Betriebes empfiehlt es sich natürlich, bei den betreffenden Rechnungen einen entsprechenden Hinweis auf den Reparaturbonus zu platzieren.

Eine finanzielle Förderung der Reparaturleistungen ist allerdings nur möglich, wenn der Betrieb vorher seine Teilnahme am Programm bekundet hat und als ausführendes Reparaturunternehmen im Förderportal der SAB gelistet ist. Dieser Vorgang ist simpel und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Die Registrierung als Reparaturbetrieb ist unter mitdenken.sachsen.de  möglich.