Exzellente Berufsschulen, die gut erreichbar sind und in denen qualifizierte Lehrkräfte mit Hilfe der neuesten Technik lehren, dafür macht sich die Handwerkskammer Dresden stark. „Leistungsfähige und qualitativ erstklassige Berufsschulen sind Grundvoraussetzung für die Ausbildung der Fachkräfte von morgen“, betont Präsident Jörg Dittrich. „Die Attraktivität der dualen Berufsausbildung hängt auch in hohem Maß von der Attraktivität der Berufsschulen ab. Sie ist daher elementar für die regionale Wirtschaftskraft und die Fachkräftegewinnung.“
Vor dem Hintergrund, dass aktuell im Sächsischen Staatsministerium für Kultus an der Fortschreibung des sogenannten Teilschulnetzplanes für die berufsbildenden Schulen im Freistaat gearbeitet wird, formuliert die Handwerkskammer Dresden daher mehrere Prämissen. So gelte es jetzt, die strukturellen, infrastrukturellen und qualitativen Voraussetzungen für eine leistungsfähige, wohnortnahe und attraktive Berufsausbildung zu schaffen.
Folgende Punkte sind der Handwerkskammer Dresden dabei wichtig:
- Qualifizierte Lehrkräfte sind die Voraussetzung für eine hochwertige berufliche Bildung. Die Bekämpfung des Lehrkräftemangels ist daher von zentraler Bedeutung.
- Modern ausgestattete Berufsschulen – Die Qualität der Ausbildung hängt wesentlich davon ab, dass die Bildungseinrichtungen sowohl technisch als auch digital bestens ausgestattet sind.
- Langfristige Sicherung der Berufsschulstandorte – Das aktuelle Berufsschulnetz im Freistaat ist tragfähig. Die Schulstandorte sollten daher für mindesten weitere fünf Jahre erhalten werden. Nur eine verlässliche Planung gibt Betrieben Sicherheit, Ausbildungsplätze vorausschauend zu planen, und jungen Menschen Orientierung.
- Das Wohnortprinzip zur Festlegung des Berufsschulstandortes ist beizubehalten. Gerade im ländlichen Raum entscheidet oftmals die wohnortnahe Erreichbarkeit von Berufsschulzentren über die Berufswahl junger Menschen. Der ÖPNV sollte die Standorte daher zuverlässig, leistungsfähig und attraktiv anbinden.
- Bezahlbarer Wohnraum – Auszubildende mit langen Fahrzeiten zu den Berufsschulen benötigen in deren Nähe geeignete Unterkünfte. Wo längere Wege unvermeidbar sind, müssen die Übernachtungskosten unbürokratisch erstattet werden. Zudem sollte der Erstattungssatz pro Übernachtung von 16 auf 25 Euro erhöht werden.
