30.09.2025 – Ein neuralgisches Datum für den Wechsel des Strom-/Gasanbieters?

Der 30. September eines jeden Jahres hat in der Energiewirtschaft eine besondere Bedeutung für gewerbliche Strom- und Gasverträge.

Der 30. September eines jeden Jahres hat in der Energiewirtschaft eine besondere Bedeutung für gewerbliche Strom- und Gasverträge. Viele (nicht alle!) Energieversorgungsverträge für das Gewerbe sind an das Kalenderjahr gekoppelt. Die ordentlichen Kündigungsfristen betragen oft drei Monate zum Jahresende.
Wer in diesem Fall den Vertrag zum 31. Dezember beenden möchte, muss daher in der Regel bis spätestens 30. September kündigen.

Achtung: Entscheidend ist jedoch, welche Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist im individuellen Vertrag vereinbart wurde (kalenderjahrgebundener Vertrag oder Vertrag mit individueller Laufzeit).

Empfehlung: Am besten die AGB oder Vertragsbedingungen des aktuellen Energielieferanten genau prüfen, da einzelne Versorger abweichende Fristen vorsehen können.

Kurzregel:

  • 30. September ist dann wichtig, wenn Ihr Vertrag an das Kalenderjahr gekoppelt ist.
  • Bei individuellen Startterminen gilt das jeweilige Vertragsende minus Kündigungsfrist.
  • Beachten Sie folgende Checkliste!

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