Grenzüberschreitende Dienstleistungen gehören für viele sächsische Handwerksbetriebe längst zum Alltag. Wer Mitarbeitende vorübergehend entsendet, muss zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten – von Meldepflichten über Mindestlohnregelungen bis hin zu notwendigen Nachweisen und Dokumentationen. Anderenfalls können empfindliche Sanktionen drohen, die selbst einen gut geplanten Auftrag nachträglich unrentabel machen können.
In unserem kostenfreien Workshop erhalten Sie einen praxisnahen und umfassenden Überblick über die wichtigsten Anforderungen bei der Entsendung von Mitarbeitenden nach Frankreich und Belgien. Erfahren Sie, welche administrativen Schritte vor Beginn der Arbeiten notwendig sind, welche Besonderheiten in den jeweiligen Ländern gelten und wie Sie typische Fehler vermeiden können.
Die Veranstaltung richtet sich an Betriebe und Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder künftig Leistungen in Frankreich oder Belgien anbieten möchten.
Die Themen des Workshops reichen von den Grundlagen der Arbeitnehmerentsendung über Melde- und Registrierungspflichten, Sozialversicherung, arbeitsrechtliche Vorgaben und Mindestlohnregelungen bis zu den Nachweispflichten und praktischen Hinweisen für die Umsetzung im Betriebsalltag.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen direkt an die Expertinnen und Experten zu richten und sich mit anderen Unternehmen auszutauschen.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der IHK Dresden organisiert.
An den Standorten Chemnitz und Leipzig wird dieser Workshop - jedoch mit Fokus auf Frankreich und Luxemburg - am 26. und 27. August stattfinden, so dass Sie sich auch dort anmelden könnten. Die Informationen finden Sie auf den jeweiligen Homepages der IHK Chemnitz und IHK zu Leipzig.
Wir bitten um Ihre Anmeldung bis zum 18. August 2026.

