Die Bundesregierung fördert energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden mit einer Steuerermäßigung nach § 35c Einkommenssteuergesetz (EStG). Eigentümer von Eigenheimen oder Wohngebäuden können bis zu 40.000 Euro in der Einkommensteuer geltend machen. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Fachunternehmererklärung vom ausführenden Handwerksbetrieb sowie eine begünstigte Maßnahme nach der ESanMV vorliegen.
Das neugefasste BMF-Schreiben vom 21. August 2025 dient der weiteren Erläuterung der Anwendung des § 35c EStG, ersetzt das BMF-Schreiben vom 14. Januar 2021 und tritt neben das BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2024, das die mit der Steuererklärung einzureichende Musterbescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen regelt.
Der ausführende Betrieb muss dem Kunden ein entsprechendes Formular ausfertigen. Ausfüllbare Musterscheinigungen stellt das BMF zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen entehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2024.
Bei Rückfragen unterstützen die Berater der Handwerkskammer gern.
