Mit dem Neustart setzt der Freistaat ein deutliches Zeichen für Nachhaltigkeit, Ressourcenschutz und die Stärkung des Handwerks. Jede Reparatur verlängert die Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten, vermeidet unnötigen Elektroschrott und trägt dazu bei, wertvolle Rohstoffe zu sparen. Die steigende Nachfrage an Reparaturleistungen wird sich zugleich positiv auf die Betriebe in unserem Kammerbezirk auswirken.
Ab voraussichtlich Mitte November können Verbraucherinnen und Verbraucher in Sachsen wieder Anträge auf den Reparaturbonus stellen. Dafür stehen rund vier Millionen Euro aus dem Klimafonds Sachsen bereit. Gefördert werden Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten, die durch zugelassene Handwerksbetriebe durchgeführt werden.
Was Betriebe wissen sollten
- Zuschuss für die Kundschaft: 50 % der Reparaturkosten, max. 200 Euro pro Reparatur
- Förderfähig: sind bis zu zwei Reparaturen pro Kundin bzw. Kunde und Jahr
- Mindestbetrag: gilt für Reparaturen ab 115 Euro Rechnungswert
- Gültigkeit: Reparaturen ab dem 2. Oktober 2025 werden anerkannt
- Digitale Antragstellung: erfolgt durch die Kundinnen und Kunden bei der SAB (Sächsische Aufbaubank) ab Mitte November
