Wichtige Änderungen im Steuerrecht 2026

Aktivrente, Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie und weitere Änderungen

Über wichtige Änderungen im Steuerrecht informiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Besonders relevant sind nachfolgende Änderungen:

  • Durch die Einführung der Aktivrente nach § 3 Nr. 21 Einkommenssteuergesetz, werden Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit nach Erreichen der Regelaltergrenze (abhängig vom Geburts montalich bis zu 2000 € brutto steuerfrei. Dabei handelt es sich um einen Steuerbonus, nicht um eine Rente. Bisher können abhängig beschäftigte davon profitieren, selbstständig tätige Personen sind ausgenommen. Weitere Einzelheiten zum Umgang mit der Neuregelung sollen zeitnah vom BMF veröffentlicht werden. Hinweis: Eine Anschlussbeschäftigung ist bei Einhaltung der Voraussetzungen des § 41 SGB VI nunmehr auch sachgrundlos befristet möglich.
  • Die Regelung für die KfZ-Steuerbefreiung für reine Elektroautos wird um 5 Jahre verlängert.  
  • In der Gastronmie gilt die Senkung des Umsatzsteuersatze für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 % (vormals 19%). Die Abgabe von Getränken ist nicht erfasst und weiter mit 19 % zu versteuern. Insbesondere das Nahrungsmittelhandwerk kann hiervon ebenfalls profitieren. Der ZDH informiert mit einem Merkblatt.
  • Die Ehrenamtspauschale wird zum 1. Januar von 840 € auf 960 € erhöht.