„JTF - Zukunftsfähige Energieversorgung“ – Photovoltaikanlagen zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Neuer Förderaufruf für gemeinschaftlich genutzte Photovoltaikanlagen in den sächsischen Strukturwandelgebieten im Mitteldeutschen Revier.

Was wird gefördert/Förderumfang:

  • gefördert wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung im Sinne von § 42b des Energiewirtschaftsgesetzes EnWG

Beispiele für förderfähige Erzeugungs- und Speichertechnologien

  • Photovoltaikanlage

  • Zählerschrank, Anzeige-, Mess- und Steuerungssysteme

  • Batteriespeicher in Kombination mit PV-Anlage

  • von Förderung ausgenommen sind Vorhaben/Maßnahmen aufgeführt unter Ziffer B V. 3.5 der FRL-Energie und Klima (z.B. keine gebrauchten Anlagen)

Projekt-Anforderungen

  • Gesamtausgaben mind. 15.000 Euro und höchstens 200.000 Euro
  • Nennleistung PV-Anlage: mind. 10 kWp
  • mindestens zwei unterschiedliche Letztverbraucher
  • Eigenverbrauch Betreiber max. 80 %
  • keine EEG-Anlage (Kumulierungsverbot)
  • Vollständigkeit der fachlich erforderlichen Unterlagen

Wichtige Informationen zum Förderaufruf: Zuwendung, Fristen und Projektanforderungen:

Wer kann eine Förderung erhalten?

  • Unternehmen jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte (im Sinne von § 12 der Abgabenordnung) in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Nordsachsen, Leipzig und in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz (Fördergebiete des JTF

Zuwendung

  • Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
  • Fördersatz: bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • beihilferechtliche Höchstgrenzen beachten
  • max. Zuwendung je Vorhaben: 200.000 Euro
  • vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel
    Satz / Begründung – warum Auswahl?

Vorhabensauswahl

Alle Vorhaben, die die formalen Anforderungen sowie die fachlichen Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen, gelangen in die Vorhabensauswahl. Eine Auswahl der Vorhaben erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel anhand folgender Kriterien:

  • spezifische Kosten des erzeugten Solarstroms
  • absolute Reduzierung von Treibhausgasemissionen in t CO2/a
  • Anzahl der durch die Anlage versorgten individuellen Verbraucher
  • Komplexität
  • Ausschluss- /Wertungskriterien (siehe Anhang zur Förderaufruf)

Fristen und Ablauf:

  • Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen online über Förderportal der SAB bis 06.02.2026 (Ausschlussfrist)
  • Bewertung durch SAB u. SAENA GmbH, Auswahlentscheidung bis 30.05.26
  • Bewilligungsbescheid der SAB: ab 3. Quartal 2026
  • Abschluss des Vorhabens, Endabrechnung: bis 30.09.2027