Förderaufruf „JTF – Zukunftsfähige Energieversorgung“

Förderaufruf Zukunftsfähige Energieversorgung startet – Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien (von grundsätzlicher Bedeutung nach der Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023)

    Förderumfang:

      Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien (von grundsätzlicher Bedeutung nach der Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023)

      Teil A:
      Wärmeerzeugungstechnologien, z.B. Großwärmepumpen, solarthermische Großanlagen, Speicher, Abwärmenutzung, vorgelagerte Energieinfrastruktur

      Teil B (nur in Kombination mit Teil A):
      Vorhaben zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (EE), z.B. PV, WKA

      Zielgruppe

      Unternehmen (auch KMU), kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Genossenschaften, Vereine (Voraussetzungen beachten!)

        Wichtige Informationen zum Förderaufruf: Zuwendung, Fristen und Projektanforderungen

        Höhe der Zuwendung

        • max. 80 % der förderfähigen Ausgaben
        • max. 12 Mio. € (Teil A), bzw. 15 Mio. € (A und B)
        • Beachten: Beihilferechtliche Höchstgrenzen, Verfügbarkeit der Haushaltmittel
        • Zuwendung als Anteilsfinanzierung, als nicht-rückzahlbarer Zuschuss

        Fristen

        • Einreichungsfrist (Ausschluss): 07.11.2025, vollständige Antragsunterlagen an SAB
        • Abschluss des Vorhabens: bis 30.09.2028

        Mindestanforderung an die Projekte (Ausschlusskriterien)

        • Gesamtkosten mind. 1 Mio. €