Bleiben Sie wachsam – Neue Betrugsmasche DGUV/BGN

E-Mails zu angeblichem digitalen DGUV-Präventionsmodul stammen nicht von der DGUV oder der Berufsgenossenschaft

Derzeit sind E-Mails mit gefälschtem Absender sowohl der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als auch der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) im Umlauf. Diese E-Mails sind mit einem Anschreiben und einer Rechnung versehen und enthalten im Falle der DGUV den Betreff "Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf" oder alternativ "Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul - jetzt umsetzen". Die Betriebe werden mit den Schreiben aufgefordert, ihre angebliche gesetzliche Pflicht der Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV nachzukommen. Insbesondere soll eine Zahlung an die Berufsgenossenschaft in Form einer Teilnahmegebühr getätigt werden.

Stand 08.07.2025: Die Betrugsschreiben zum Präventionsmodul wurden erneut geändert und stellen nunmehr auch eine Pauschale für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift in Rechnung. Auch diese Schreiben stammen weder von der DGUV noch von einem ihrer Mitglieder.

Diese E-Mails stammen weder vom DGUV noch vom BGN. Dahinter steckt eine Betrugsmasche. Eine Pflicht zur Teilnahme an einem Präventionsmodell des DGUV besteht nicht. Solche E-Mails sollten bei Unsicherheiten sehr genau untersucht werden. Hier sind allgemeine Hinweise auf Betrugsmomente:

  • Unklarer Absender
  • Manchmal auffällige Rechtschreibfehler
  • Ungewöhnliche Anreden und/oder Telefonnummern
  • Keinen erkennbaren Sachzusammenhang zum Zahlungszweck (Sie haben nichts mit dem Absender zu tun)
  • Sonstige optische Auffälligkeiten am Schreiben insgesamt
  • Wohin soll die Zahlung gehen? IBAN des Zahlungsempfängers ist oft nicht „DE“ sondern „ES“ (Spanien) o.ä.

Wenn Sie diese Auffälligkeiten wahrnehmen, lohnt sich eine Recherche im Internet, wo oft Hinweise zu finden sind.

Zwischenzeitlich hat diese Betrugsmasche einen neue Eskalationsstufe erreicht. Die Betrüger versenden nunmehr auch Mahnungen in Bezug auf die oben beschriebenen Zahlungsaufforderungen. Um den Druck für eine Zahlung (auf das spanische Konto) zu erhöhen, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Negativ-Einträge bei Wirtschaftsauskunfteien angedroht! Mit Hilfe eines sehr offiziell wirkenden Anschreibens eines namentlich genannten Obergerichtsvollziehers, das Anbringen eines Dienstsiegels und Dienstwappens bekommt der Betrugsversuch einen erhöhten amtlichen Anschein. Zahlen Sie nicht!

Was können Sie tun, wenn Sie fälschlicherweise gezahlt haben? Haben Sie auf diese Zahlungsaufforderung oder Mahnung hin eine Zahlung geleistet, können Sie Strafanzeige stellen. Die DGUV hat dies getan und informiert in ihrer Warnmeldung über den aktuellen Stand. Über den Link finden Sie auch die Kontaktdaten der zuständigen Strafverfolgungsbehörde sowie das dazugehörige Aktenzeichen.

mehr Informationen