Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten besondere Regeln. Verbraucher haben in bestimmten Fällen ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wie etwa bei „außerhalb von Geschäftsräumen“ des Unternehmens abgeschlossenen Verträge. Dieses Recht erlaubt es Verbrauchern, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. In der Handwerkspraxis gilt hier besondere Obacht, wenn der Handwerker bei dem Kunden vor Ort Aufträge verbindlich schließt oder dies per Telefon oder anderer Fernkommunikation vornimmt. In diesen Fällen sollte unbedingt auf die Erfüllung der Informationspflichten sowie auf eine korrekte Widerrufsbelehrung geachtet werden.
Da hier die richtige Anwendung einzelfallabhängig ist, lassen Sie sich gern bei uns beraten.

