Anpassungen der GoBD

Aktualisierte GoBD: Gesetzesänderungen für elektronische Dokumente

Das Bundesministeriums für Finanzen (BMF) veröffentlichte aktualisierte Grundsätze zur Führung / Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). 

Die Änderungen betreffen vor allem den mittelbarer Datenzugriff: Die Finanzbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er an ihrer Stelle die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten nach ihren Vorgaben maschinell auswertet oder von einem beauftragten Dritten maschinell auswerten lässt und der Finanzbehörde die Datenauswertung im maschinell auswertbaren Format zur Verfügung stellt oder anschließend einen Nur-Lesezugriff ermöglicht.

Die aktualisierte GoBD steht auf den Seiten des BMF zum Download zur Verfügung.

Download aktualisierte GoBD

 

Die Bundessteuerberaterkammer hat zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen ein umfangreiches FAQ entwickelt, welches von Betrieben bei der näheren Betrachtung herangezogen werden kann. Download des FAQ