Seit Januar 2013 haben Führerscheine in der europäischen Union einen einheitlichen Standard erhalten. Im Laufe der kommenden Jahre müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ersetzt werden. Es handelt sich hierbei um einen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtumtausch sämtlicher Führerscheine. Nach dem Umtausch sind die neuen Kartenführerscheine in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Fristen für den Umtausch finden Sie in der Tabelle. Die Geburtenjahrgänge sind dabei nur dann ausschlaggebend, wenn die ursprünglich ausgestellten Führerscheine (graue oder rosafarbene in Papierform) noch in Gebrauch sind. Sollten diese inzwischen bereits in Kartenführerscheine umgetauscht worden sein, so ist das Ausstellungsjahr des neuen Führerscheins für die Umtauschfrist maßgeblich.
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die Europäische Union ist der Wunsch nach einem einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheindokument, sodass ab dem 19. Januar 2033 in der Bundesrepublik Deutschland alle Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts erfasst sind.